In jeder Sitzung können Bürgerschaftsmitglieder Anfragen an die Verwaltung stellen, um Informationen einzuholen. Die Anfragen werden vom Oberbürgermeister oder der zuständigen Dezernentin/dem zuständigen Dezernenten beantwortet. Hier finden Sie nach Themen sortiert die Anfragen, die unsere Fraktion gestellt hat mit den jeweiligen Antworten.

Anfragen

Anfrage:

1. Woran scheiterte der Einsatz bislang?

2. Zu wann ist mit dem Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes zu rechnen?

 

Begründung:

Vor zwei Jahren hat sich die Bürgerschaft für die Einführung eines Kommunalen Ordnungsdienstes ausgesprochen. Bislang ist dieser Beschluss noch nicht umgesetzt.

 

Antwort:

Die besagten Stellen für den Kommunalen Ordnungsdienst sind im Stellenplan der Hansestadt vorhanden. Sie sind bisher aus reinen Haushaltsgründen, bezogen auf den Gesamthaushalt der Stadt nicht besetzt worden. Die Sinnhaftigkeit der Schaffung eines kommunalen Ordnungsdienstes wird seitens der Verwaltung in keiner Weise bezweifelt.

Die Stellen befinden sich derzeit in der internen Ausschreibung und werden ggf. auch noch öffentlich ausgeschrieben.
 

 

Ann Christin von Allwörden

Anfrage:

1. Wie ist die Erfahrung der Verwaltung mit der Homeoffice-Regelung aus den vergangenen zwei Jahren?

2. In welchem Umfang und in welchen Ämtern wurde das Angebot angeboten und angenommen?

3. In wie weit ist eine Fortsetzung dieses Angebots geplant?

Thoralf Pieper, CDU/FDP-Fraktion

 

Antwort:

Ca. 140 Beschäftigte (von ca. 300, bei denen Homeoffice überhaupt möglich ist) nutzen die Möglichkeit von Homeoffice mittels speziell geschützten und konfigurierten verwaltungseigenen Notebooks. Teilweise erfolgt die Nutzung im Wechsel zwischen 2 oder mehr Beschäftigten. Die Nutzung erfolgt überwiegend nur tageweise und nicht an jedem Arbeitstag. Die Erfahrungen sind durchweg gut. Führungskräfte erhalten Nachweise über die erbrachte Arbeit, so dass die Produktivität gewährleistet bzw. kontrollierbar ist.

Zukünftig wird eine neue technische Lösung in Kooperation mit den Stadtwerken angestrebt, die schrittweise ab 01.05.2022 umgesetzt werden soll. Bereitstellung von zusätzlicher Hard- und Software durch die Hansestadt ist dann grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Beschäftigte können bzw. müssen eigene Technik nutzen. Die Nutzung von Homeoffice ist mit dieser Technologie  zukünftig dauerhaft und pandemieunabhängig möglich. Der Umfang ist derzeit begrenzt  2 Arbeitstage pro Woche. Dies und weitere Regelungen sind mit dem Personalrat in einer Dienstvereinbarung fixiert worden, die seit dem 1.4.2022 gilt. 

Anfrage
1. In wie weit achtet die Stadtverwaltung bei der Vergabe von Aufträgen, z.B. bei der Ausstattung von Schulen, auf Regionalität und die Berücksichtigung ortsansässiger Händler?
2. Wie viele Aufträge wurden in den vergangenen 3 Jahren an ortsansässige Händler und Betriebe vergeben? (Prozentual, Absolut, Auftragswerte)

Begründung
Auch unter Berücksichtigung der EU-Vergaberichtlinien ist es möglich, regionale Händler bei der Vergabe von Leistungen mit ins Boot zu holen.

Ralf Klingschat,

CDU/FDP-Fraktion

Antwort

zu 1.: Die Hansestadt Stralsund achtet grundsätzlich darauf, regionale Anbieter in die Vergaben einzubinden. Da hier öffentliche Gelder eingesetzt werden unterliegen die Rahmenbedingungen strengen formalen Ansprüchen. Für die Hansestadt Stralsund und das Amt für Schule und Sport gilt dabei insbesondere, dass dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen sowie Bau- und Freiberuflichen Leistungen eine Öffentliche Ausschreibung oder eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen müssen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme
rechtfertigen (§3 VgG) M-V. Dem Auftraggeber stehen die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung. Die anderen Verfahrensarten
stehen nur in begründeten Ausnahmefällen zur Verfügung (§8 UVgO). Öffentliche Aufträge werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt. (§2 UVgO), sowie der Grundsatz zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 LHO. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen (§97 GWB). Daher erfolgt zumeist die Ausschreibung in Losen zur Förderung von regionalen klein- und mittelständischen Unternehmen. Bei gleichwertigen Angeboten
werden regionale Unternehmen vorrangig berücksichtigt. Bei Verhandlungsvergaben werden, sofern geeignet, vorrangig regionale Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert
Seit 18.10.2018 besteht die Pflicht zur Durchführung der elektronischen Vergabe im Oberschwellenbereich und seit 01.01.2020 im Unterschwellenbereich. D.h. alle Vergaben werden über die Internetplattform „Subreport“ ausgeschrieben und verhandelt. Bei Öffentlicher Ausschreibung und offenem Verfahren kann sich jeder interessierte Bieter bewerben. Regionale, geeignete Unternehmen werden regelmäßig von der Hansestadt Stralsund auf die Veröffentlichung hingewiesen.

zu 2.: die tabellarische Aufzählung liegt der Fraktion vor

Anfrage:

1. Wie viele Führerscheine müssen in Stralsund pro Jahr bis 2033 in den neuen EU-Führerschein umgewandelt werden?

2. Warum kann der Umtausch nicht über die Open Rathaus Funktion vollzogen werden?

3. Ist mit einer Ermöglichung des digitalen Umtauschs über Open Rathaus zu rechnen?
    Wenn ja, ab wann, wenn nein, warum nicht?

Thoralf Pieper,

CDU/FDP-Fraktion

 

Antwort:

zu 1.

Da es keinen Datenaustausch zwischen dem Melderegister und dem örtlichen Fahrerlaubnisregister gibt, kann eine Beantwortung dieser Frage nicht erfolgen. Auch gibt es keine Meldepflichten von Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhabern bei Zu- oder Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich. Ebenso erhält die Fahrerlaubnisbehörde keine Information, wenn eine Fahrerlaubnisinhaberin oder ein Fahrerlaubnisinhaber verstorben ist.

zu 2.

Der Antrag und alle erforderlichen Unterlagen können zukünftig von den Bürgerinnen und Bürgern über OpenRathaus eingebracht werden. Dazu muss ein entsprechender Online-Assistent in OpenRathaus integriert werden. Für den Austausch bzw. die Abholung des Dokumentes, sowie zur eindeutigen Identifizierung müssen die Bürgerinnen und Bürger weiterhin das Ordnungsamt aufsuchen.

zu 3.

Die Einführung des Online-Assistenten für den Umtausch des Führerscheins in OpenRathaus könnte nach Abstimmung der fachlichen Anforderungen zeitnah erfolgen. Ein Rollout wäre ab Anfang Juni möglich.

Anfrage:

1.    Wie ist Stralsund auf eine extreme Hochwassersituation vorbereitet?

2.    Wie kann sichergestellt werden, dass unsere historischen Gebäude bei Eintritt so einer Situation kurzfristig geschützt werden können?

Begründung:

In den vergangenen Wochen kam es zu einer Hochwasserkatastrophe in einigen Teilen Deutschlands. Solche extremen Wetterereignisse können laut Meteorologen in den kommenden Jahren vermehrt auftreten.

 

Dr. Ronald Zabel

CDU/FDP-Fraktion

 

Herr Dr. Raith beantwortet die Fragen im Zusammenhang wie folgt:

Das Stralsunder Stadtgebiet ist wegen seiner Lage an der Binnenküste vom Küstenhochwasser betroffen, eine Betroffenheit durch die Überflutung von Binnengewässern besteht küstennah lokal begrenzt im Bereich Deviner Bach. Angesichts eines flächenmäßig vergleichsweise sehr kleinen Einzugsgebiets der beiden das Stadtgebiet querenden Fließgewässer (Hoher Graben und Mühlengraben) besteht ansonsten kaum Gefahr für extreme Hochwassersituationen. Die bei erhöhten Außenwasserständen überflutungsgefährdeten Bereiche sind bekannt. Derzeit rechnet das Hafenamt mit ein bis zwei Hochwasserereignissen im Jahr, die den Hafenbetrieb und den Straßenverkehr im Hafenbereich beeinträchtigen. Für einzelne Objekte insbesondere auf der Hafeninsel sind Einsatzpläne vorhanden, die dem Schutz der Gebäude dienen, noch bevor das Hochwasser eingetreten ist. In Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, dem Amt für Planung und Bau, dem Amt für stadtwirtschaftliche Dienste sowie der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH wurde im Hafenamt ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der Handlungsanweisungen für ein Hochwasserereignis enthält und regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben wird. Die Wasserstandsprognosen hierfür werden durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zur Verfügung gestellt. Die Kenntnis über die Überflutungsgefahr an der Küste findet seit langem Berücksichtigung bei der städtebaulichen Planung einschließlich der Steuerung in der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und in der verbindlichen Bebauungsplanung. Relevante Vorgaben der zuständigen Behörden finden hierbei Eingang in die Planung. Bei der Durchführung von Bauvorhaben in den betroffenen Gebieten sind die notwendigen Schutzmaßnahmen (u.a. durch mobile sogenannte Dammbalken vor Türen und Fenstern) funktionsbezogen nachzuweisen. Diese Vorgehensweise hat sich in der Vergangenheit auch bewährt. Aktuell wird der Bemessungshochwasserstand (BHW) für den Küstenabschnitt Stralsund mit 2,6 m NHN angegeben. Das BHW repräsentiert einen Wasserstand, der sich aus der Addition eines Hochwassers mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren und dem Klimazuschlag (0,5 m für die kommenden 100 Jahre) ergibt. Daraus ist ersichtlich, dass nach derzeitigen Erkenntnissen über die Hafeninsel hinaus für die Altstadt keine Gefahr einer Überflutung besteht.

Anfrage:

1.    Sind die von der Stadt verauslagten Gelder für die Digitalisierung der Schulen vom Land bereits zurückgezahlt worden?

2.    Wenn nein, woran liegt es und wann kann mit den Geldern gerechnet werden?

Begründung:

Die Stadt Stralsund hat im vergangenen Jahr Gelder für die Anschaffung von Tablets für den Fernunterricht verauslagt, die aus Bundesmitteln über die Länder zurückgezahlt werden sollten.

Thoralf Pieper, CDU/FDP-Fraktion

 

Frau Dr. Gelinek antwortet im Zusammenhang wie folgt:

Im vergangenen Jahr hat der Oberbürgermeister kurzfristig Mittel für die Beschaffung von Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt. Sinnvollerweise hat das Land später eine Förderrichtlinie erlassen, um solche Anschaffungen zu unterstützen, und den Bewilligungszeitraum rückdatiert, damit engagierten Schulträgern, die bereits Endgeräte gekauft hatten, kein Nachteil entsteht. Die aus dieser Richtlinie für die Hansestadt Stralsund zur Verfügung stehenden Mittel wurden per Zuwendungsbescheid zugesagt. Derzeit wird der erforderliche Verwendungsnachweis inkl. der erforderlichen Unterlagen erstellt. Die abschließende Erstellung des Verwendungsnachweises erfolgt bis zum 10.09.2021. Mit einem Mitteleingang wird bis zum 15.10.2021 gerechnet.

Anfrage: 1.

Wie hat sich die Anzahl der illegalen Graffiti in 2019 und 2020 entwickelt (aufgegliedert nach Stadtteilen)?

2. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben sich durch das Projekt helfen lassen?

 

Ann Christin von Allwörden

CDU/FDP-Fraktion

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

Da bei illegalen Graffitis der Straftatbestand einer Sachbeschädigung erfüllt wird, erhebt die Hansestadt Stralsund hierzu keine Statistik. Daher wurden die gewünschten Daten durch die Polizeiinspektion zur Verfügung gestellt.

Wie Sie den Daten entnehmen können, gab es

2019          2020 (Stichtag: 12.08.2020)

235             89 

Sachbeschädigungen durch illegale Graffiti. Der am häufigsten betroffene Stadtteil ist seit 2015 der Stadtteil Knieper, wobei der Höhepunkt 2017 überschritten wurde und seit dem rückläufig ist. Auf Platz 2 folgt die Altstadt, wobei der Stadtteil Knieper flächenmäßig und nach Anzahl der Bewohner deutlich größer ist. Die Polizeiliche Statistik erfasst die Anzahl der Anzeigen. Hinter einer Anzeige können sich aber durchaus mehrere Graffiti verstecken. Zur Frage, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich durch das Projekt helfen lassen haben, liegen der Hansestadt Stralsund in Zusammenarbeit mit dem Verein zur Förderung der Kriminalitätsprävention e.V. folgende Zahlen vor:

2015 - 01

2016 - 07

2017 - 17

2018 - 11

2019 - 32

2020 - 19 (Stand 29.10.2020).

Das Projekt wird also mittlerweile recht gut angenommen und trägt einen wesentlichen Beitrag zur schnellen Beseitigung der Graffitis, zur Erhöhung der Anzeigebereitschaft durch die Bevölkerung und zur Reduzierung der Graffitis im Stadtbild.

Anfrage:

1.    Wie viele Ruinen und verwahrloste Gebäude befinden sich in Stralsund und konkret in der Altstadt Stralsund?

2.    Wie häufig hat die Verwaltung Kontakt zu den Eigentümern und wie ist der Umgang mit den Eigentümern?

3.    Fallen neben der Grundsteuer weitere Kosten für die Eigentümer an und besteht eine rechtliche Möglichkeit die Eigentümer zur Sanierung zu bewegen?

Begründung:

Die Hansestadt Stralsund hat sich in den letzten drei Jahrzehnten zu einem beliebten Ort für Touristen entwickelt. Viele Eigentümer haben ihr Eigentum saniert und haben Wohnraum für unsere Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Jedoch befinden sich noch einige verwahrloste und leerstehende Objekte in unserer Hansestadt.

Michael Liebeskind, CDU/FDP Fraktion

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage im Zusammenhang wie folgt:

Die Anzahl von Bauruinen im Stadtgebiet hat seit 1990 kontinuierlich abgenommen. Aktuelle „Sorgenkinder“ sind insbesondere noch folgende Objekte außerhalb der Altstadt:

- ehem. Unionsbrauerei in der Kleinen Parower Straße (Knieper Nord) Ein persönlicher Kontakt mit der Eigentümerin kam leider nicht zustande. In den letzten 6 Monaten erfolgten die Aufforderung zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen, Bußgeldverfahren und Androhung einer Ordnungsverfügung

- ehem. Kita Friedrich-Wolff-Straße (Knieper West) s. TOP 7.15

- Kaufhalle „Für Dich“ (Knieper West) Eigentümer zuletzt im April mündlich und schriftlich zur Beseitigung des städtebaulichen Missstands aufgefordert, die Ankündigung einer Ordnungsverfügung erfolgte vor ca. 14 Tagen

- Lokschuppen (Tribseervorstadt) LEG hat bereits Sicherungsarbeiten vorgenommen, bauliche Instandsetzungsarbeiten mit Entwidmung der Bahnanlagen voraussichtlich ab 2022 möglich.

In der Altstadt befinden sich kaum noch Ruinen, nach der letzten Erhebung (Monitoring 2018) sind lediglich an 29 Gebäuden, d.h. 2,2 % des gesamten Gebäudebestands der Altstadt, noch keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Nur wenige davon befinden sich in einem verwahrlosten Zustand.

Diese Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, macht aber deutlich, dass die Anzahl baulicher Missstände im Stadtgebiet mittlerweile sehr überschaubar geworden ist.

Für die Eigentümer solcher Grundstücke entstehen neben den üblichen öffentlich-rechtlichen Abgaben die Kosten für die Verkehrssicherung ihrer brachliegenden Grundstücke. Die Durchsetzung von Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf dem Rechtsweg seitens der Kommune gegenüber den Eigentümern ist im Wesentlichen auf Maßnahmen der Gefahrenabwehr, auf Erhaltung denkmalgeschützter Anlagen und Beseitigung erheblicher städtebaulicher Missstände beschränkt. Deshalb wird vorzugsweise zunächst das Gespräch mit den Eigentümern gesucht, um konstruktiv und einvernehmlich nach Möglichkeiten zur Beseitigung der Missstände zu suchen.

Gemäß dieser Strategie hat sich die Einrichtung der sogenannten „Missstandsliste“ in der Altstadt bewährt - einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Kämmereiamt, Sanierungsträger, Liegenschaften, Denkmalpflege, Bauaufsicht und Stadtplanung. Hier wird jeder Einzelfall genau betrachtet und die konkrete Vorgehensweise zur Beseitigung der Missstände abgestimmt. Mittlerweile konnte auf diese Weise mit wenigen Ausnahmen eine fast flächendeckende Instandsetzung und Sicherung der Bausubstanz in der Altstadt bewirkt werden, so dass sich die Arbeit dieser Arbeitsgruppe inzwischen weitgehend der Schließung der verbliebenen Baulücken gemäß Managementplan Altstadt widmen kann.

Anfrage:

1. Wie oft wurde die Möglichkeit der Online-Terminvergabe im Ordnungsamt seit Bestehen genutzt?

2. Inwieweit erleichtert das neue Terminvergabeverfahren die Arbeitsabläufe im Ordnungsamt?     

3. Hält die Verwaltung es für sinnvoll, diesen Dienst auch für weitere Einrichtungen anzubieten, und wenn ja, für welche?     

Begründung:

Seit dem letzten Jahr bietet das Ordnungsamt die Online-Terminvereinbarung an. Das Ordnungsamt ist damit die einzige Einrichtung der Hansestadt Stralsund, welche diese Möglichkeit nutzt. Falls die Resonanz auf dieses Angebot des Ordnungsamts gut sein sollte, könnte es sinnvoll sein, dieses Angebot auf weitere Einrichtungen, beispielsweise auf die Wohngeldstelle, auszuweiten.

Michael Liebeskind,

CDU/FDP-Fraktion

 

Es antwortet Herr Tanschus:

die Möglichkeit zur Online-Terminvergabe wurde im Oktober 2018 für den Bereich Meldewesen und im Juni 2019 im Bereich Kfz-Zulassung im eingeführt.

Dieser Onlinedienst ist unter den einzelnen Leistungen des Stralsunder Ordnungsamts verlinked oder auch direkt unter onlinetermin.stralsund.de zu erreichen.

Sowohl das Feedback meiner Beschäftigten als auch das bisherige Feedback der Stralsunderinnen und Stralsunder ist überaus positiv. Seit dem Start wurde dieser Service bereits  2.949 mal genutzt. Die Tendenz ist nach wie vor steigend, wie Sie auf der Grafik sehen können. Rot gekennzeichnet sind die Onlinetermine des Meldewesens und blau die Termine der Kfz-Zulassung. 

zu Frage 2. Durch die Möglichkeit der Online-Terminvergabe können die Wartezeiten der Bürgerinnen und Bürger reduziert werden und der Andrang in den Wartebereichen kann etwas entzerrt werden, da die Kunden tatsächlich erst zeitnah zum Termin erscheinen.

Es erfolgt eine bessere Verteilung der Anliegen auf die gesamte Öffnungszeit des Ordnungsamtes und Spitzenzeiten mit hohem Besucherandrang können reduziert werden. Darüber hinaus ist dieses Tool sehr praktisch, um Termine an die Bürger zu vergeben, die noch einmal erscheinen müssen, weil sie erforderliche Unterlagen vergessen haben.

Das gleiche Ziel verfolgt unser Infoservice zu den Wartezeiten im Meldewesen und der Kfz-Zulassung. Diesen finden Sie ebenfalls als Link bei den einzelnen Dienstleistungen oder direkt unter  warteinfo.stralsund.de. Hier können Sie sich informieren, wie hoch die durchschnittliche Wartezeit in den beiden Bereichen ist und überlegen, ob Sie spontan zu uns kommen, es lieber am nächsten Tag versuchen oder sich vielleicht doch einen Online-Termin holen.

zu 3. Die Erweiterung der Online-Terminvergabe auf weitere stark frequentierte Einrichtungen der Hansestadt Stralsund könnte sehr praktisch sein. Insbesondere die Wohngeldstelle der Hansestadt kommt hier in Betracht, da hier eine vergleichbare Aufrufanlage verwendet wird.

Anfrage:

1. Welche besonderen Anforderungen bestehen hinsichtlich des Brandschutzes und der Sicherheit im Stralsunder Zoo

2. Wie wird diesen Anforderungen Rechnung getragen?

3. Sieht die Verwaltung Handlungsbedarf um Brandschutz und Sicherheit zu verbessern?

Begründung:

Der Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo hat bundesweit große Betroffenheit ausgelöst. Dieses schreckliche Ereignis muss auch für uns Anlass sein, die aktuellen Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Stralsunder Zoo zu überprüfen.

Michael Liebeskind

CDU/FDP-Fraktion

 

Herr Dr. Langner beantwortet die Fragen wie folgt:

zu 1.: Alle Gebäude im Zoo sind genehmigungspflichtig. Es gelten die allgemeinen Vorschriften der Landesbauordnung. Besondere Anforderungen bestehen nicht. Die baurechtliche Zuständigkeit für Bauten in den Zoos liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise. Die städtische Bauaufsicht arbeitet im Genehmigungsverfahren ihre baufachliche Genehmigung zu.

Den Brandschutz betreffend finden sich in Zoos spezifische Bedingungen, denen im Sinne des Brandschutzes Rechnung getragen werden und erhöhte Aufmerksamkeit gezollt werden muss. In vielen Zoos wird üblicherweise mit Naturmaterialien gebaut. Dächer von Tierunterkünften sind häufig ortstypisch mit Rohr oder lichtdurchlässig gestaltet. Dadurch ergibt sich in Tiergehegen und -unterkünften oft eine höhere Brandlast. Aufgrund einer gewollt naturnahen Gestaltung, sind auch die Zufahrten für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen besonders zu betrachten und die Zuwegung für die Brandbekämpfung mit der Feuerwehr vor Ort immer wieder zu abzustimmen.

zu 2.: Zwischen der Feuerwehr und dem Zoo besteht ein regelmäßiger und häufiger Kontakt, um die Ortskenntnis für die Feuerwehr zu gewährleisten und insbesondere auch den Umgang mit wilden Tieren regelmäßig zu üben. Alle Wachen der Feuerwehr werden einmal jährlich vom Zoo vor Ort geschult. Diese Schulungen werden dokumentiert. Alle fünf Jahre wird der Zoo im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes einer Kontrolle unterzogen. Der nächste Termin ist im 2. Quartal in 2020 vorgesehen. Jedes Jahr wird der Lageplan aktualisiert und der Feuerwehr zur Verfügung gestellt.

zu 3.: Aufgrund der Vorkommnisse in Krefeld hat die Stadtverwaltung die aktuelle Situation im Zoo betrachtet und überprüft. Im Büro der zuständigen Amtsleiterin fand dazu am 20. Januar ein Gespräch unter Beteiligung von Feuerwehr, Bauaufsicht, Zentralem Gebäudemanagement, Ordnungsamtsleitung und Zoo statt. Ziel des Gesprächs war es, aus aktuellem Anlass über den Brandschutz im Zoo zu sprechen und mögliche Handlungsbedarfe zu ermitteln. Festgelegt wurde unter anderem, dass

- die bereits durchgeführten Maßnahmen, insbesondere die jährliche Schulung der Feuerwehr, fortgeführt wird.

- die Freiwillige Feuerwehr Stralsund ebenfalls in diese regelmäßigen Schulungen einbezogen wird.

- eine Übung mit der Feuerwehr zu einem Beispielszenario wie im Krefelder Zoo 2020 durchgeführt wird.

- im Zuge der Sanierung des Südamerikahauses geprüft wird, ob ein Hitzemelder einsetzbar ist.

- geprüft wird, den Wachdienst zu besonderen Zeiten (z.B. in der Silvesternacht) personell aufzustocken.

- weitere Aspekte der Sicherheit für Mensch (Personal und Besucher) und Tier im Rahmen des Masterplan- Prozesses zu betrachten.

Neben Brandkatastrophen werden dabei auch andere Havariefälle (Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Tierausbruch) ihren Niederschlag finden. Trotz der geschilderten Maßnahmen gibt es keine absolute Sicherheit vor derartigen Havariefällen. Die Krefelder Geschehnisse werden auch in verschiedenen Zooverbänden intensiv diskutiert. Mögliche Handlungsempfehlungen und Hinweise aus dieser Verbandstätigkeit, die sinnvoll erscheinen, werden bei der Aufgabe des Brandschutzes und der Sicherheit im Zoo mit in Betracht gezogen

Anfrage:

1. Wann wird das Johanniskloster (Chorruine) wieder für den Publikumsverkehr geöffnet?

2. Sollte eine Öffnung noch nicht angestrebt werden, kann über eine Teilöffnung nachgedacht weden?

3. Welche Sanierungsarbeiten stehen noch an? (Bitte den Zeitplan der Restarbeiten bis zur Öffnung des Klosters darstellen.)

Begründung:

In der Bürgerschaftssitzung im Dezember 2020 stellte unsere Fraktion bereits den Antrag zur Wiederbelebung des Rosengartens, im Oktober 2021 erkundigte ich mich im Rahmen einer kleinen Anfrage bei der Stadtverwaltung, wann das St. Johanniskloster (Chorruine) für die Besucher wieder geöffnet werden würde. Die Antwort lautete sinngemäß: Wenn die Sanierugnsarbeiten abgeschlossen sind.

Dies ist seit Längerem der Fall, zumindest im Bereich der Chorruine.

 

Dr. Ronald Zabel

 

Antwort:

Die Sanierung ist kostenintensiv und kann daher nur schrittweise erfolgen. Dadurch wird die vollständige Sanierung noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Verwaltung ist jedoch bemüht, das Johanniskloster stückweise wieder zu öffnen, wobei genaue Daten noch nicht vorliegen.

Anfrage:

Wird in diesem Jahr in der Heilgeiststraße weihnachtliche Beleuchtung angebracht werden?

Begründung:

Die Bürgerschaft hat die Anbringung bereits 2018 beschlossen. Auch die Haushaltsmittel sind bereitgestellt. Für die ansässigen Gewerbetreibenden in der Heilgeiststraße wäre eine entsprechende Beleuchtung in der Advents- und Weihnachtszeit eine Aufwertung, auf die sie lange gewartet haben.

 

Antwort:

Zu 1.

Die weihnachtliche Beleuchtung in der Heilgeiststraße wird noch in diesem Jahr, wie zunächst geplant, an zwölf Standorten realisiert.

Die Arbeiten werden voraussichtlich bis in die Adventszeit hinein andauern. Gründe sind die späte Haushaltsfreigabe in 2021 sowie lange Lieferzeiten für Materialien und Terminschwierigkeiten der Handwerksbetriebe.

Anfrage

Warum wurden die Fußballtore auf dem Jugendplatz an der Alten Richtenberger Straße abgebaut?

Wann ist die Einweihung des Platzes geplant?

Begründung:

Der Platz an der Alten Richtenberger Straße sollte so aufbereitet werden, dass er für Jugendliche attraktiv wird. Zwar wurde wohl mit ein paar Jugendlichen gesprochen, als die Tore abgebaut wurden, allerdings scheint die Information nicht an alle vorgedrungen zu sein. Dass durch die Pandemie eine offizielle Neueinweihung des Platzes nicht möglich war, ist verständlich. Jedoch sollte nun umso stärker darauf hingewirkt werden, den Jugendplatz seiner Bestimmung zuzuführen. Dies wäre nach den Entbehrungen, die die junge Generation auf sich nehmen musste, ein wichtiges Zeichen.

Ann Christin von Allwörden

CDU/FDP-Fraktion

 

Antwort:

Herr Ballhause antwortet wie folgt:

zu 1.: Im Stadtgebiet Tribseer Vorstadt mangelt es derzeit an attraktiven Treffpunkten für Jugendliche, daher sollen Jugendplätze geschaffen werden. Deren Besonderheit besteht darin, dass die Plätze mit konkreten Informationen vor Ort zu regelmäßigen Betreuungsangeboten, Mitteilungen und Kontaktdaten der Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für die Jugendlichen ausgestattet werden. Die Jugendlichen sollen ermuntert werden, ihre Vorschläge oder Beschwerden zielgerichtet und auf kurzem Weg an den Mann respektive an die Frau zu bringen. Der erste Platz wird der „Jugendplatz Alte Richtenberger“ sein. Er wird auf dem ehemaligen Spielplatz eingerichtet, der bisher gleichzeitig Spielausstattungen für Kinder bis zwölf Jahre bot und intensiv von den Jugendlichen genutzt wurde, was nicht immer konfliktfrei ablief. Auf den Jugendplätzen sollen zukünftig daher keine anderen (Spiel-) Angebote als für Jugendliche unterbreitet werden. Aus diesem Grunde wurden die zwei Fußballtore und die anderen Spielgeräte bereits im Herbst 2020 zurückgebaut. Die weitere Gestaltung des Platzes soll gemeinsam mit den Jugendlichen abgestimmt werden.

zu 2.: Die Einweihung war zunächst für den Dezember 2020 geplant, durch Corona bedingt, musste sie verschoben werden. Der Platz soll noch in 2021 offiziell eingeweiht werden.

Frau von Allwörden erfragt, wie die Kommunikation mit den Jugendlichen vor Ort stattgefunden hat. Sie regt an, den Prozess besser zu begleiten.

Frau Dr. Gelinek erklärt, dass eine enge Kooperation mit dem KDW besteht. Jedoch sind aus verschiedenen Gründen bisher konkrete Abstimmungen nicht möglich gewesen. Es ist beabsichtigt, dass die Kommunikation mit den Jugendlichen über das KDW geführt wird. Das Projekt soll zusammen mit den Jugendlichen entwickelt werden. Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.

Anfrage:

1.    Wie häufig und in welchem Gesamtvolumen wurde das Begrüßungsgeld in den vergangenen 5 Jahren (Aufstellung pro Jahr) abgerufen?

2.    Wie viele Studierende, die das Begrüßungsgeld erhalten haben, sind anschließend in Stralsund(Wohnsitz länger als 5 Jahre) geblieben?

Begründung:

Die Hansestadt Stralsund begrüßt neue Studenten, die Ihren Hauptwohnsitz nach Stralsund verlegen, mit einem Begrüßungsgeld von 150,00€.

Michael Liebeskind

CDU/FDP-Fraktion

Anfrage:

1.    In welcher Höhe und wann stehen Haushaltsmittel für die Trainings -und Wettkampfausstattung zur Betreibung der Sportart Leichtathletik und für den Schulsport am Stadion Kupfermühle zur Verfügung?

2.    Welche Trainings – und Wettkampfausstattung ist im Einzelnen eingeplant?

3.    Welche Möglichkeiten der Unterbringung der Trainings -und Wettkampfausstattung sind vorgesehen und ab wann sind Umkleidemöglichkeiten für die Leichtathleten und den Schulsport eingeplant?

Begründung:

Voraussichtlich zum Jahresende wird der 1. Bauabschnitt am neuen Stadion Kupfermühle übergeben. Die Leichtathleten und dem Schulsport stehen dann das Stadion zur Verfügung, jedoch ohne Trainings- und Wettkampfausstattung wie Hürden, Startblöcke, Hochsprunganlage usw.

Der Leichtathletikabteilung des TSV 1860 Stralsund e.V. ist nicht bekannt mit welcher Trainings- und Wettkampfausstattung die Sportler im Detail rechnen können und welche ggf. noch angeschafft werden müssen.

Ralf Klingschat

CDU/FDP-Fraktion

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

zu 1.: Mit der Haushaltsplanung 2021 sind durch das Fachamt 107 T€ für die Ausstattung des Stadions angemeldet worden. Derzeit laufen die Prüfungen, ob die für die Ausstattung notwendigen Ausschreibungen noch in 2020 durchgeführt werden können, um den z.T. langen Lieferfristen gerecht zu werden. 

zu 2.: Beispielhaft seien hier nachfolgende Ausstattungsgegenstände genannt, die (fast ausschließlich) für den Vereinssport benötigt werden:

• 6 Startblöcke

• 30 Hürden

• 6 Startlautsprecher

• 1 Starterpodium

• 100 unterschiedliche Kegel

• 2 Anzeigetafeln

• 1 Kugelrückholbahn

• 10 Wettkampfdisken

• 10 Fußballtore unterschiedlicher Ausführung

• 2 überdachte Trainerbänke

• 1 Abdeckung Hochsprungmatte + Matte Die Detailaufstellung können die Sportler gerne im Fachamt anfragen und einsehen.

zu 3.: Bis zur Errichtung eines neuen Funktionsgebäudes werden Containeranlagen zur Unterbringung der Materialien, als Umkleiden und Sanitärbedarfe aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt im Frühjahr.

 

Anfrage:

  •     Fallen bereits ein Fußballspiel oder ein Leichtathletiksportfest unter die Kategorie „Großveranstaltung“?
  •     Unter welchen Kriterien (zeitlich, räumlich, Teilnehmer, Zuschauer usw.) wird ein sportlicher Wettkampf als „Großveranstaltung“ bewertet?

Begründung:

In den Vorständen der späteren Nutzervereine ESV Lok Stralsund e.V. und TSV 1860 Stralsund e.V. besteht Verunsicherung hinsichtlich der Durchführung von Wettkämpfen. Aktuell steht die Durchführung von maximal 18 Großveranstaltungen/ Jahr im Raum. Allein die Abteilung Fußball des ESV Lok Stralsund e.V. würde ein deutlich größeres Kontingent benötigen. Dazu würden in der Freiluftsaison viele Events der Leichtathleten hinzukommen.

Einreicher: Ralf Klingschat, CDU/FDP-Fraktion

Anfrage:

1. Wie häufig und in welchem Gesamtvolumen wurde das Begrüßungsgeld in den vergangenen 5 Jahren (Aufstellung pro Jahr) abgerufen?

2. Wie viele Studierende, die das Begrüßungsgeld erhalten haben, sind anschließend in Stralsund (Wohnsitz länger als 5 Jahre) geblieben?

 

Michael Liebeskind

CDU/FDP-Fraktion

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

Zu 1.: Folgende Tabellen wurden aufbereitet und beigefügte PowerPoint vorbereitet: Datenblatt 1 zeigt:

JahrStudierendeAuszubildendeGesamt
202034041381
201938560445
201847152523 
201738275457
201636077437

Datenblatt 2 zeigt: Verhältnis Studierende und Auszubildende zur Gesamtzahl.

Zu 2. Wie viele Studierende bzw. Auszubildende, die das Begrüßungsgeld erhalten haben, anschließend in Stralsund geblieben sind, kann durch die Verwaltung nicht beantwortet werden. Im Melderegister werden nach dem Bundesmeldegesetz nur Daten gespeichert, die für die Führung des Registers erforderlich sind. Hierzu gehören jedoch keine Daten zur Auszahlung eines Begrüßungsgeldes. Es müssten somit die Personen der Jahre 2010 bis 2015 einzeln überprüft werden. Der entsprechende Aufwand wäre unverhältnismäßig. Festgestellt werden kann aber, dass es in den Jahren 2016 – 2020 zu folgenden Rückforderungen von Zuschüssen seitens der Verwaltung gekommen ist:

JahrAnzahl Rückforderungen
20206
20193
20183
20174
20160

 

Anfrage:

Wie ist der aktuelle Sachstand zur Errichtung eines Kinderhospizes in unserer Region?

Begründung:

2019 hat die Bürgerschaft einen Prüfantrag zur Errichtung eines Kinderhospizes in unserer Region unter Einbeziehung der Akteure der Stralsunder Wohlfahrtseinrichtungen und des Kinderhospizvereins Leuchtturm Greifswald auf den Weg gebracht. Nach hiesigem Kenntnisstand wurde durch den Kinderhospizverein inzwischen eine Bedarfsanalyse veranlasst. Ziel der Anfrage ist es den aktuellen Stand zu erfahren, um ggf. gemeinsam weitere Schritte zu einer Umsetzung abzustimmen.

Einreicher: Dr. Ronald Zabel, CDU/FDP-Fraktion

Anfrage:

1.    Inwieweit unterstützt die Stadt Stralsund MINT-Projekte/Ganztagsangebote an den Stralsunder Schulen?

2.    Welche Projekte/ Angebote wurden in Kooperation mit der Schulverwaltung an Stralsunder Schulen durchgeführt (wenn möglich, bitte einzeln nach Schule, Klassenstufe, Inhalten und Projektträger auflisten)?

3.    Wurden Unterstützungen für Projekte/ Angebote seitens der Schulverwaltung gestrichen bzw. gekürzt? Wenn ja, warum und nach welchen Gesichtspunkten erfolgten diese (bitte für jedes Projekt aus Frage 1 auflisten)?

Begründung:

Als MINT-EC-Schule gehört das Schulzentrum am Sund seit 2003 zu einem Kreis von etwa 150 Schulen bundesweit.

Die Auszeichnung ist dem Schulzentrum aufgrund des sehr guten mathematisch-naturwissenschaftlichen Profils verliehen worden.

Die Schule profitiert in vielfältiger Weise von der Förderung durch den Verein MINT-EC im naturwissenschaftlichen Bereich in Form von Seminaren und Workshops für Schülerinnen und Schüler, Fortbildungen für Lehrkräfte und den Austausch zwischen den MINT-EC-Schulen.

Schulen mit Ganztagsangeboten verstehen sich als Lern- und Lebensorte. Nicht nur, dass Lernprozesse anders gestaltet werden, so können auch außerschulische Lernorte sowie Freizeitaktivitäten in die Arbeit der Schule eingebunden werden.

Heike Corinth, CDU/FDP-Fraktion

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

zu 1.: Grundsätzlich werden Projekte durch die Schulen selbst geplant und durchgeführt. Der Schulträger ist nicht involviert. Gemäß §112 SchulG soll der Schulträger den Schulen Haushaltsmittel zur eigenen Bewirtschaftung übertragen, um auch die Eigenständigkeit der Schule zu stärken. Dies geschieht regelmäßig und in dergestalt, dass jeder Schule gemessen an der Schülerzahl Mittel für den sächlichen Schulhaushalt zur Verfügung stehen.

zu 2.: Aktuell läuft das Projekt: „Energiewelten Stralsund“, das am 15.09.2020 für zwei Jahre geschlossen wurde. Unser Klimaschutzbeauftragter Herr Latzko hat dieses Projekt mit dem Schulzentrum ins Leben gerufen. In diesem Projekt ist neben der Hochschule Stralsund auch die Hansestadt Stralsund als Schulträger mit 2 Schulen (Schulzentrum und HansaGymnasium) beteiligt. Das Projekt wird von deutschen und polnischen Partnern über 2 Jahre durchgeführt. Herr Latzko wird das Projekt demnächst ausführlicher im Ausschuss für Bildung, Hochschule und Digitalisierung vorstellen. zu 3.: Kürzungen wurden in den letzten Jahren nicht vorgenommen. Wenn Projekte nicht durchgeführt werden, ist dies eine Entscheidung der Schule oder liegt u.a. an den fehlen Kofinanzierungsmitteln Dritter.

Anfrage:

1. Wie ist der Stand der Umsetzung?

2. Welche Standorte sind für die Anbringung von Sirenenwarnanlagen vorgesehen?

Begründung:

Für die Hansestadt Stralsund wurden laut Fördermittelbescheid 20 Anträge für das Sirenenförderprogramm des Landes bewilligt.

Stefan Bauschke

 

Antwort:

Nach dem Erhalt des Fördermittelbescheides wurde mit der Umsetzung dahingehend begonnen, dass sich die zuständigen Abteilungen der Verwaltung ins Benehmen gesetzt haben. Federführend liegt die Bearbeitung nunmehr beim ZGM. Dies ist auch daher begründet, dass ein großer Anteil der potentiellen Sirenenstandorte auf städtischen Gebäuden errichtet werden sollen. Die genauen Standorte können erst nach der konkreten Beauftragung einer Errichterfirma benannt werden, da voraussichtlich eine detaillierte Schallberechnung notwendig sein wird. Bisher wurde auf Arbeitsebene mit den in der folgenden Liste aufgeführten Standorten gemäß einer ersten groben Schallberechnung gearbeitet.

Berufsfeuerwehr Stralsund Schlauchturm                Fährwall 18

Ozeaneum                                                                 Hafenstraße

Stadtwerke Stralsund                                                Frankendamm 8

Parkplatz Mahnkesche Wiesen                                 Werftstraße

REWA                                                                        Bauhofstraße 5

Brauerei Hochregallager                                            Greifswalder Chaussee 

Grundschule Andershof                                             Greifswalder Chaussee 65a

Freifläche Deviner Weg                                             Deviner Weg

Grundschule "Hermann Burmeister"                         Jaromarstraße 10

Landratsamt                                                              Carl-Heydemann-Ring 67

Grundschule "Gerhart Hauptmann"                          Frankenwall 25

Amtsgericht                                                               Bielkenhagen 9

Montessori-Grundschule "Lambert Steinwich"         An den Bleichen 27

Ernst von Haselberg-Schule                                      Rostocker Chaussee 70

Grundschule "Ferdinand von Schill"                         Mühlgrabenstraße 6

Grundschule "Karsten Sarnow"                                Arnold-Zweig-Straße 159

Grundschule "Juri Gagarin"                                       Wallensteinstraße 8

Hochhaus SWG                                                        Rudolf-Virchow-Straße 22

Fachhochschule                                                        Zur Schwedenschanze 15

Hochhaus "Hans Fallada Straße"                             Hans Fallada Straße

Anfrage:

1.    Wie lang dauert es derzeit von Antragsstellung bis zur finalen Bearbeitung eines Bauantrags?

2.    Haben sich die Bearbeitungszeiten von Bauanträgen seit der Pandemie verändert?

3.    Wenn ja wie und worin sieht die Verwaltung die Ursachen?

Begründung:

In anderen Regionen scheint sich die Bearbeitungszeit der Anträge trotz geringem Publikumsverkehrs zu erhöhen. Dieses würde in naher Zukunft Auswirkung auf die Baubranche haben.

 

Thoralf Pieper

CDU/FDP-Fraktion

 

Herr Dr. Raith antwortet wie folgt:

zu 1.: Auf diese Frage lässt sich keine pauschale Antwort geben. Zunächst ist zwischen Anträgen nach § 63 (vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; z.B. für reine Wohn- und Nebengebäude) und § 64 LBauO M-V (alle genehmigungsbedürftigen baulichen Anlagen, die nicht unter § 63 fallen) zu unterscheiden. Für Anträge nach § 63 gibt die Landesbauordnung eine Entscheidungsfrist von 3 Monaten vor. In Stralsund dauern hier Verfahren in der Regel zwischen wenigen Wochen und der vorgenannten Frist von 3 Monaten. Seite 13 von 46 Für Anträge nach § 64 LBauO M-V ist keine Entscheidungsfrist durch die Landesbauordnung vorgesehen. Hier dauert die Bearbeitungszeit in Stralsund, von Antragseingang bis zur Erteilung der Baugenehmigung, zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten sind im Wesentlichen abhängig von der Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Bauvoranfragen, vom in der Landesbauordnung vorgegebenen Prüfumfang, von der Notwendigkeit andere Behörden oder Ämter zu beteiligen und von der Bereitschaft der Bauherren und Entwurfsverfasser ihrer Mitwirkungspflicht engagiert nachzukommen und zeitnah auf Nachfragen bzw. Nachforderungen der Bauaufsicht zu reagieren.

zu 2. und 3.: Nein, die Pandemie hat bisher keine Veränderungen der Bearbeitungszeiten verursacht. Die Bauaufsichtsbehörde konnte bisher, trotz der erschwerten Pandemiebedingungen mit nur einer kurzen, quarantänebedingten Unterbrechung, im Büro und im Homeoffice durcharbeiten.

Anfrage:

1.    Gibt es nach der Insolvenz der dortigen Sundpark GmbH im Jahr 2019 einen Rechtsnachfolger oder wer kümmert sich um die bestehenden Flächen?

2.    Welche neuen Entwicklungen oder geplante Ansiedlungen gibt es dort im Gewerbegebiet?

3.    Wer kümmert sich um die Bestellung der freien Flächen und um die notwenigen Grünflächenarbeiten auf dem Gelände?

Begründung:

Nach Insolvenz des dort geplanten Event- und Caravanparks Sundpark, verwildert das Gelände immer mehr. Die vorhandene Infrastruktur und Bauten werden nach und nach zerstört und als Abenteuerspielplatz durch Kinder und Jugendliche genutzt. Eine dauerhafte Sicherung des Geländes ist nicht erkennbar. Zu dem nimmt der Bewuchs auf dem gesamten Gelände des Gewerbegebietes dauerhaft zu und lässt auch einen Zustand vermissen, der einen guten Eindruck hinterlässt und ggf. bei weiterem Aufwuchs auch wieder zu weiteren Hindernissen für Interessenten führen kann.

Daniel Ruddies, CDU/FDP-Fraktion

 

Frau Gessert beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:

zu 1.: Für den überwiegenden Teil der in Rede stehenden Fläche erfolgte im September 2019 ein Eigentümerwechsel. Für die vom Eigentümer gepachteten, städtischen Flurstücke wurde bis 2019 Pacht gezahlt. Der Pachtvertrag soll nun zum 31.12.2020 gekündigt werden. Nutzungsabsichten des neuen Eigentümers sind derzeit nicht bekannt, jedoch teilte er jetzt seine Verkaufsabsicht mit. Für Ordnung und Verkehrssicherheit auf dem Grundstück ist der Eigentümer zuständig. Sollte der Fall von Gefahr im Verzug eintreten, müsste die Untere Bauaufsichtsbehörde tätig werden.

zu 2.: Mit Ausnahme einer städtischen Fläche sind alle Gewerbeflächen im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 25.1 „Bereich der ehemaligen Ölspaltanlage“ in privatem Eigentum. Kenntnis zum Stand von Entwicklungsabsichten erlangt die Stadt im Rahmen notwendiger Zulassungs- Seite 29 von 58 und Genehmigungsverfahren sowie über Kontakte der Eigentümer zur Wirtschaftsförderung. Bei der Wirtschaftsförderung eingehende Anfragen von Nutzungsinteressenten werden an die jeweiligen Eigentümer weitergegeben. So wird es im Gebiet aktuell eine Neuansiedlung eines Handwerksbetriebes geben.

zu 3.: Für die Unterhaltung der geplanten, aber noch freien Gewerbeflächen und für Grünflächenarbeiten auf diesen Grundstücken sind die jeweiligen Eigentümer zuständig. Die sachgerechte Ausführung der Arbeiten unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, hier insbesondere auch der Vorgaben des Bebauungsplans, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Eigentümers.

Anfrage:

1. Wie viele freie Baugrundstücke in Bebauungsgebieten gibt es derzeit in der Hansestadt Stralsund?

2. Welche Bebauungsplangebiete auf dem Gebiet der Hansestadt Stralsund sollen in den kommenden Jahren erschlossen werden?

3. Wie viele Ein- und Mehrfamilienhausparzellen können nach derzeitigem Stand hierdurch entstehen?

Begründung:

Es besteht große Nachfrage nach Baugrundstücken innerhalb des Stadtgebiets.

Einreicher: Stefan Bauschke, CDU/FDP-Fraktion

Anfrage:

1. Warum besteht an der Kreisverkehrs-Ausfahrt Greifswalder Chaussee Höhe Brauerei eine Tempo-30-Zone?

2. Wird die Tempo-30-Zone an der Kreisverkehrs-Ausfahrt Greifswalder Chaussee Höhe Brauerei wieder entfernt und falls ja, wann?

3. Ist es möglich, für die Tempo-30-Zone an der Kreisverkehr-Ausfahrt Greifswalder Chaussee Höhe Brauerei ein Aufhebungsschild am Ende der Tempo-30-Zone aufzustellen?

Heike Corinth

 

Antwort:

zu 1.:

die Einrichtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Verbindung mit dem Verkehrszeichen "unebene Fahrbahn" wurde aufgrund einer Unebenheit in der Fahrbahn, die im Rahmen der Verlegung einer Gasleitung entstanden ist, aufgestellt. Durch die Überfahrung der Unebenheit von Fahrzeugen kam es zu Lärmbelästigungen für Anlieger, die mit der Geschwindigkeitsreduzierung vermindert werden konnte.

zu 2.:

Die Beseitigung der Unebenheit soll durch den Verursacher bis spätestens Ende Juni erfolgen, so dass dann auch die Geschwindigkeitsreduzierung aufgehoben werden kann.

zu 3.:

Eine Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierung mittels Verkehrszeichen ist nicht notwendig und damit auch nicht zulässig. Werden Verkehrszeichen, die eine zulässige Höchstgeschwindigkeit vorschreiben, in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen, wie z. B. auch die Zeichen "Arbeitsstelle" oder "Kurve", angebracht, gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung nur bis zum Ende der Gefahrenstelle.

Anfrage:

1. Wieso wurde der Rechtsabbiegerpfeil entfernt?

2. Gibt es seitens der Verwaltung das Bestreben, den Pfeil wieder zu installieren? Wenn nein, warum nicht?

Thoralf Pieper

Antwort:

In den letzten 3 Jahren kam es an der Kreuzung Friedrich-Engels-Str./Knieperdamm zu insgesamt sieben Unfällen mit Personenschäden. Damit stellt die Kreuzung eine Unfallhäufungsstelle dar. Bei 71 % der Unfälle waren Fußgänger bzw. Radfahrer beteiligt, mehr als die Hälfte der Unfälle waren Abbiegeunfälle, u. a. auch beim Rechtsabbiegen am Grünpfeil an der Friedrich-Naumann-Straße.

Gemäß Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sind im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor war, der Grünpfeil zu entfernen, soweit nicht verkehrstechnische Verbesserungen möglich sind. Im Ergebnis der Beratung der Verkehrsunfallkommission der Hansestadt Stralsund mit Vertretern der Straßenbaubehörde, der Straßenverkehrsbehörde, dem Ordnungsamt und der Polizei wurden keine verkehrstechnischen Verbesserungsmöglichkeiten gesehen, so dass festgelegt wurde, dass der Grünpfeil entfernt wird.

Seitens der Stadt ist eine Überplanung der Verkehrsführung im gesamten Kreuzungsbereich geplant, um die Unfallgefahr weiter zu minimieren.

Anfrage:
1. Hat sich die Zahl an Beschwerden über Geschwindigkeitsüberschreitungen in den letzten Monaten erhöht und ergeben die Messdaten an den Ampelmasten einen Anstieg an Geschwindigkeitsüberschreitungen?
2. Gibt es einen spürbar positiven Effekt der digitalen Geschwindigkeitstafeln und kommt die Verwaltung insgesamt zu dem Schluss, dass die Anschaffung weiterer Tafeln zielführend wäre?
3. Ist es möglich, die Tafeln zukünftig in besonders sensiblen Bereich zeitweise auch in Kombination mit Blitzern zu positionieren, und welche weiteren Maßnahmen gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen in sensiblen Bereich hat die Verwaltung geplant bzw. prüft die Verwaltung derzeit?

Stefan Bauschke,

CDU/FDP-Fraktion


Antwort:

zu 1.:
Beschwerden bzgl. Geschwindigkeitsüberschreitungen gehen bei der Stadtverwaltung nur vereinzelt ein, eine Zunahme an Beschwerden in den vergangenen Monaten wurde nicht festgestellt. Geschwindigkeitsmessdaten an den Lichtsignalanlagen liegen nicht vor. Bei den Geschwindigkeitsmessungen der Verkehrsbehörde sowie den Geschwindigkeitskontrollen des Ordnungsamtes
ist kein signifikanter Anstieg der Geschwindigkeitsüberschreitungen erkennbar. Da regelmäßig an wechselnden Standorten Messungen durchgeführt werden und die Messergebnisse aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen untereinander nicht vergleichbar sind, ist es aber auch schwierig, allgemeine Tendenzen zur Geschwindigkeitsentwicklung abzuleiten. Es ist aber zu vermuten, dass eher die Sensibilität gegenüber Geschwindigkeitsüberschreitungen zugenommen hat als eine tatsächliche Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten.
zu 2.:
Die digitalen Geschwindigkeitstafeln, auch Dialog-Displays genannt, zeigen nicht nur die erfasste Geschwindigkeit den Verkehrsteilnehmern an, sondern speichern auch diese ab, so dass die Messergebnisse ausgelesen werden können. Die Stadtverwaltung hat bevor die Dialog-Displays im Frankenwall aufgestellt wurden, Geschwindigkeitsmessungen an gleicher Stelle durchgeführt, so dass hier ein Vergleich möglich
ist. Im Ergebnis zeigt sich ein geringer geschwindigkeitsreduzierender Effekt (ca. 2 km/h). Auch hier sind jedoch keine Aussagen möglich, ob und in welchem Umfang nach Passieren des Dialog-Displays die Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeiten weiter reduziert haben. Die Dialog-Displays sind nicht die Pauschallösung, die flächendeckend zum Einsatz kommen sollten. Bei den drei Grundschulstandorten die direkt an den Hauptverkehrsstraßen liegen, könnten Dialog-Displays jedoch eine sinnvolle dauerhafte Ergänzung sein (2 Displays pro Standort). Die vorhandene mobile Anlage könnte dann anlassbezogen flexibel weiter eingesetzt werden. Die Kosten pro Dialogdisplay liegen bei rd. 2.000 € brutto zzgl. Einbau und Stromanschluss.
zu 3.:
Die Dialog-Displays sollen nicht als Ersatz für Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt oder die Polizei dienen. Geschwindigkeitskontrollen werden daher auch weiterhin in sensiblen Bereichen, z. B. vor Kitas, Schulen und Seniorenheimen, durchgeführt, unabhängig vom Vorhandensein eines Dialog-Displays. Eine zwingende Kopplung von Display und gleichzeitiger Kontrolle sollte aber nicht erfolgen. Geschwindigkeitsüberschreitungen treten im gesamten Stadtgebiet auf, somit auch bei den sensiblen Bereichen. Die Auswertung des Unfallgeschehens zeigt aber, dass an den sensiblen
Bereichen keine Unfallhäufungsstellen vorhanden sind, auch unabhängig von der Unfallursache. Somit sind auch seitens der Verwaltung an diesen Standorten gegenwärtig keine Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung geplant.
 

Anfrage:

1. Wie hoch ist die Fördersumme für die Einrichtung eines Sirenenwarnsystems für die Hansestadt Stralsund?
2. Wie viele Sirenen wird Stralsund anschaffen können?
3. Wie hoch sind die Kosten für Wartung und Instandhaltung der Anlage?

Begründung:
Im Januar hat sich die Hansestadt Stralsund für das Förderprogramm zur Einrichtung eines Sirenenwarnsystems beworben. Die Ausschreibung ist nun beendet und die Fördergelder werden verteilt.

Ann Christin von Allwörden,

CDU/FDP-Fraktion

Antwort:

Zu Ihrer ersten Frage kann ich nur mitteilen, dass für 20 mögliche Sirenenstandorte Anträge auf Förderung mit einer Gesamtsumme von 230.000 Euro gestellt wurden. Bisher liegt jedoch noch kein Fördermittelbescheid vor. 
Die Fragen zwei und drei fasse ich zusammen.
Um ein flächendeckendes Sirenenwarnsystem in der Hansestadt Stralsund zu installieren, bedarf es einer ausführlichen Vorplanung mit Schallberechnungen und gezielter Standortwahl. Erst nach dieser Vorplanung können verlässliche Aussagen zur Anzahl der notwendigen Sirenenstandorte sowie der damit einhergehenden Kosten für die Wartung und Instandhaltung getroffen werden. Aufgrund einer Vorabberechnung konnte der ungefähre Bedarf von 20 Sirenenstandorten verifiziert werden. Nunmehr wird aufgrund der Gesamtinvestition das europaweite Ausschreibungsverfahren vorbereitet und nach Erhalt des Fördermittelbescheides auf den Weg gebracht.

Anfrage:
1. Wann können die Anwohner aus dem Bürgermeisterviertel wieder den Parkplatz Ecke Smiterlowstraße/Wulflamufer nutzen?
2. Besteht die Möglichkeit für die Anwohner in diesem Wohngebiet einen Anwohnerparkplatz einzurichten?
3. Können die Grünflächen/Pflanzinseln zwischen den Parkflächen am Wulflamufer zurückgebaut werden, um so zusätzliche Stellplätze zu schaffen?

Heike Corinth, CDU/FDP-Fraktion

Antwort:

zu 1.:
bei dem Parkplatz am Wulflamufer in Höhe Smiterlowstraße handelt es sich nicht um einen öffentlichen Parkplatz. Der Verwaltung liegen keine Kenntnisse vor, dass der Grundstückseigentümer
beabsichtigt, das öffentliche Parken auf seinem Privatparkplatz zukünftig zu gestatten. 

zu 2.:
Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) § 45 Absatz 1b kann die Hansestadt Stralsund als untere Straßenverkehrsbehörde in städtischen Quartieren mit erheblichem Parkraummangel
Reservierungen des Parkraums für Anwohner anordnen. Zum Nachweis des erheblichen Parkraummangels und zur Abgrenzung des Wohngebietes, in dem Bewohnerparklätze ggf. in
Zusammenhang mit einer Parkraumbewirtschaftung der verbleibenden Parkplätze eingerichtet werden sollen, wäre zunächst eine Untersuchung zum ruhenden Verkehr erforderlich. Die Verwaltung
hat für das Jahr 2022 keine Finanzmittel für eine entsprechende Untersuchung eingeplant. Bei einer Einrichtung von Bewohnerstellplätzen wäre zudem zu berücksichtigen, dass gemäß
Verwaltungsvorschrift zur StVO tagsüber maximal 50 % der Stellplätze, nachts maximal 75% der zur Verfügung stehenden Stellplätze für Bewohner reserviert werden dürfen. Dies führt in
der Regel, so auch in der Stralsunder Altstadt dazu, dass mehr Bewohnerparkausweise beantragt und ausgegeben werden, als Bewohnerstellplätze vorhanden sind. Das heißt, auch der
Besitz des für die Bewohner gebührenpflichtigen Bewohnerparkausweises stellt keine Garantie für einen freien Bewohnerparkplatz dar. Nach Einschätzung der Verwaltung wird insbesondere
in den Abend- und Nachtstunden, in denen die Parkplatznachfrage überwiegend durch die Bewohner des Quartiers entsteht, das Ausweisen von Bewohnerstellplätzen nicht zu einer
Verbesserung der Parksituation für Anwohner beitragen.
zu 3.:
Auf den meisten Grünflächen am Wulflamufer zwischen den Senkrechtstellplätzen befindet sich die Straßenbeleuchtung, teilweise wurden aufgrund von Platzmangel dort auch Einhausungen
für die Abfallbehälter der Wohnungen errichtet. Für die Ausleuchtung der Straße müssen die Leuchtstandorte beibehalten werden. Das heißt, die Grünflächen könnten nur geringfügig
verkleinert werden, um weiterhin einen Anfahrschutz für die Lichtmasten zu gewährleisten. Somit kann durch einen Rückbau der Grünflächen nur ein unverhältnismäßig geringer
Stellplatzgewinn erzielt werden. Auch aus stadtgestalterischen Gründen werden in der Regel Senkrechtstellplätze am Fahrbahnrand durch Grünflächen oder Baumreihen unterbrochen.
Vor dem Hintergrund, dass sowohl das Bürgermeisterviertel als auch der Frankenteich mit seinen Grünanlagen Denkmalbereich sind, wird daher ein Rückbau der Grüninseln zur Schaffung
von zusätzlichen Stellplätzen seitens der Verwaltung abgelehnt.

 

Anfrage:

1. Wann und in welchem Umfang ist eine Sanierung des Kreuzweges geplant?

2. In welchen Abständen und mit welchen Mitteln sind bis zu einer Sanierung Ausbesserungsarbeiten vorgesehen?

3. Ist es möglich diese Ausbesserungsarbeiten in kürzeren Intervallen durchzuführen?

 

Begründung:

Für eine gefahrlose Befahrung des Kreuzweges, ob mit Fahrrad oder KFZ, reichen die bisher durchgeführten Ausbesserungsarbeiten nicht aus. Bereits nach wenigen stärkeren Regenfällen, Schnee oder Eis bilden sich enorme Schlaglöcher, die ein gefahrloses Befahren kaum noch möglich machen.

 

Antwort:

zu 1.:
die Planung für den grundhaften Ausbau des Kreuzwegs wurde bereits beauftragt. Die Bau-durchführung soll spätestens im Jahr 2023 erfolgen. Dann werden auch die regelmäßig statt-findenden Unterhaltungsarbeiten nicht mehr erforderlich sein.


zu 2 und 3.:
Die Straße wird je nach Zustand 2-3 mal jährlich ausgebessert, hierbei werden vor allem die entstandenen Schlaglöcher mit Schotter verfüllt. Es ist zutreffend, dass je nach Witterung diese Unterhaltungsarbeiten teilweise nicht sehr langlebig sind, hier kann aber nur der vorge-sehene grundhafte Ausbau Abhilfe schaffen. Die Instandsetzungsintervalle richten sich bereits jetzt nach der Stärke der Fahrbahnschäden, so ist aufgrund des derzeit vorhandenen Zustan-des witterungsabhängig noch in diesem Jahr eine weitere Straßenunterhaltung geplant. Eine unverzügliche Beseitigung von aufgetretenen Fahrbahnunebenheiten kann jedoch nicht ge-währleistet werden.

Anfrage:

1. Wie beurteilt die Verwaltung / SWS die aktuelle sowie die künftige Auslastung des Stromnetzes unter Berücksichtigung steigender E-Auto-Zahlen in Stralsund? Kann es zu Überlastungen des Stromnetzes kommen?
2. Werden bei der Erschließung von neuen Bebauungsgebieten bereits die kommenden Anforderungen an das Stromnetz berücksichtigt?
3. Inwieweit werden bereits jetzt Investitionen für das Stromnetz vorgenommen und welchen finanziellen Bedarf sieht die Verwaltung / SWS für die kommenden Jahre?

Begründung:
Der Trend der Elektromobilität hält in Deutschland weiter an. Bei der Zulassung von Neufahrzeugen überholten die E-Autos im September erstmals die Diesel-Neuwagen.
Auf Deutschlands Straßen werden für das Jahr 2030 rund 30% der zugelassenen Kraftfahrzeuge E-Autos prognostiziert.
Dieser Trend wird langfristig Auswirkungen auf die Stromnetze in der Hansestadt Stralsund haben. Bereits in diesem Jahr sind tausende E-Ladesäulen bei Privathaushalten aber auch an öffentlichen Plätzen installiert worden, die das Stromnetz zusätzlich belasten.

 

Antwort:

Zu 1. Der Trend zur E-Mobilität führt zu einer stärkeren kapazitätsmäßigen Auslastung des Stromnetzes. Eine Überlastung des Stromnetzes in der Hansestadt Stralsund im Sinne eines Netzversagens kann aufgrund der Anmelde- und Genehmigungspflicht beim Netzbetreiber SWS Netze GmbH ausgeschlossen werden.

Wunsch und Erfordernis von Ladepunkten insbesondere bei höheren Leistungen muss bereits zum heutigen Zeitpunkt mit den zur Verfügung stehenden Kapazitäten abgeglichen werden um geeignete Standorte netztechnisch festzulegen. Anfang des Jahres 2022 werden die städtischen von der LEG betriebenen Parkhäuser mit insgesamt 10 Ladepunkten ausgestattet. An einem anderen Standort in der Altstadt beteiligt sich die SWS Energie GmbH an einer Fördermittelausschreibung für eine Schnellladesäule (2 Ladepunkte mit je75 kW). Die in unmittelbarer Nähe befindliche Trafostation hat eine nutzbare Leistungsreserve von 136 kW.

Zum jetzigen Zeitpunkt werden 3 weitere Schnellladesäulen in der Hansestadt Stralsund errichtet bzw. sind bereits in Betrieb genommen (Autohof Borbe an der Koppelstraße, Total Tankstelle an der Werftstraße, Mc Donalds an der Greifswalder Chaussee). Die in Bau bzw. in Betrieb befindlichen Schnellladesäulen sind an eine neu zu errichtende intelligente MS-Trafostation anzuschließen.

Wallboxen (≤ 11 kW) welche für das Laden im häuslichen und gewerblichen Bereich zum Einsatz kommen, sind in den meisten Fällen über die bestehenden Hausanschlüsse realisierbar. Auch für diese besteht durch den Installateur eine Anmeldepflicht beim Netzbetreiber. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden bei der SWS Netze GmbH ca. 90 Ladeeinrichtungen mit ca. 130 Ladepunkten angemeldet. Bei Wallboxen wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen.

Zu 2. Seit 2018 wird bei der Erschließung von neuen Bebauungsgebieten ein zusätzlicher Leistungsbedarf durch Ladeinfrastruktur bei der Dimensionierung des Stromnetzes und der Trafostationen berücksichtigt. Selbstverständlich trifft dies auch auf Ersatzinvestitionen und Erneuerungen im Stromnetz der SWS Netze GmbH zu. Jedes mögliche Mitverlegungsobjekt, ob REWA- oder städtische Baumaßnahme wird geprüft und größtenteils auch für die Erneuerung und Verstärkung genutzt.

Die Erschließungsträger werden durch die SWS Netze GmbH auf die Ausstattungspflichten von Parkplätzen mit Ladepunkten und zusätzlichen Leerrohren für steigenden Bedarf hingewiesen. Dies wird protokollarisch dokumentiert.

Zu 3. Wie bereits unter Antwort 2 geschrieben, werden diese für einen sicheren Netzbetrieb erforderlichen Investitionen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt getätigt. In neuen Trafostationen wird digitale Technik (intelligente Trafostationen) verbaut, welche ein Monitoring der Lastentwicklung im jeweiligen Stromnetz unterstützt. Größere Dimensionen im Mittel- und Niederspannungsnetz sowie intelligente Trafostationen sind selbstverständlich mit höheren Kosten verbunden.

Im kommenden Jahr 2022 wird das Umspannwerk Knieper mit einem Investitionsvolumen von 1,4 Mio € umgebaut, um den steigenden Bedarf im Stromnetz der Hansestadt Stralsund gerecht zu werden. Die Übergabestation Greifswalder Chaussee wurde im Zuge der Erweiterung der Störtebeker Braumanufaktur und der Erschließung südlicher Hafen im Jahre 2014 neu gebaut.

Die SWS Netze GmbH hat seit 2018 bei Neuinvestitionen in das Mittelspannungsnetz der Hansestadt Stralsund den steigenden Bedarf an Elektromobilität und EEG-Strom (insbesondere PV-Anlagen) berücksichtigt. Diese Herausforderung der umzusetzenden Maßnahmen für eine bedarfsorientierte Versorgungssicherheit sind ebenfalls mit hohen Investitionskosten verbunden

Aktuelle und zukünftige Planung im Bereich der E-Mobilität

Die Elektromobilität ist als eigener Geschäftsbereich der SWS Energie GmbH personell mit einer Stelle noch unterbesetzt. Anfang 2022 wird ein zusätzlicher Mitarbeiter eingestellt. Dieser Zuwachs ist insbesondere aufgrund des Bedarfes beim privaten Laden per Wallbox dringend erforderlich. Der Ausbau von privaten und gewerblich genutzten Wallboxen erfolgt nicht nach einem konzeptionellen Ansatz, sondern entsprechend der Nachfrage. Innungsveranstaltungen des Elektrohandwerks wurden und werden durch die SWS Energie GmbH für Informationen/Schulung und Bekanntmachung der Leistungen der SWS und Ihrer Töchter genutzt.

Wie in der Beantwortung der obigen Fragen bereits deutlich geworden, muss bei einem größeren Bedarf von Ladeinfrastruktur wie z.B. in Parkhäusern oder größeren Parkplätzen zum jetzigen Zeitpunkt eine detaillierte Prüfung der freien Trafokapazität erfolgen. Mittels eines Lademanagements kann die zur Verfügung stehende Leistung auf viele Ladepunkte sinnvoll verteilt werden. Über den gesamten Ladezyklus ist der Leistungsbedarf nicht konstant und gerade beim AC-Laden hängt der Leistungsbedarf vom PKW-Modell ab.

Bzgl. der öffentlichen Ladeinfrastruktur ist der Ausbau bisher anhand der vorhandenen Stromnetzkapazität erfolgt, da der Netzanschluss einen wesentlichen Teil der Investition darstellt.

Im Laufe des 1. Halbjahres wird gemeinsam mit dem Bauamt entsprechend den Verkehrsplanungen der Hansestadt ein Bedarfskonzept für die öffentliche Ladeinfrastruktur erstellt.

Über die Ladeinfrastruktur hinaus wird das Stromnetz auch durch den verstärkten Einsatz von Wärmepumpen belastet.

Auf diesen Fakten und Zukunftserwartungen basierend werden die SWS Netze GmbH ein Mittelspannungsentwicklungskonzept erarbeiten.

Der Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur ist zur Schließung der bekannten Wirtschaftlichkeitslücke in mehreren Förderaufrufen des Bundes gefördert worden. Für die bisher installierten Ladepunkte sind diese Fördermittel genutzt worden. Durch den verstärkten Stromabsatz an den Ladepunkten (jährliches Wachstum >100%) und die Vermarktung der THG-Quoten schrumpft die Wirtschaftlichkeitslücke. Damit wird der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur stärker forciert.

Anfrage:

1. Ist geplant, die Straßenbeleuchtung entlang der Fahrradstraße nach dem Spielplatz Bahnhofstraße in Richtung Bahnhof auch zu erneuern?

2. Warum wurde nach der Bautätigkeit der Fahrradstraße der Abzweig von der Gentzkowstraße in Richtung Bahnhof nach links nicht mit einer neuen gleichen Asphaltdecke ausgestattet?

3. Wie möchte man die Einfahrt in die Fahrradstraße besser sichtbar machen, nach dem dort schon ein kleiner Sperrpfeiler umgefahren wurde?

Antwort:

zu 1.:

die Beleuchtung in der Bahnhofstraße zwischen Tribseer Damm und Bahnweg soll ebenfalls erneuert werden. Hierzu läuft gegenwärtig das Vergabeverfahren, damit eine Realisierung im nächsten Jahr erfolgen kann. Die Lichtmasten werden in Abstimmung mit den Stadtwerken dabei technisch so aufgerüstet, dass sie auch als Ladestation für Elektrofahrzeuge dienen können.

zu 2. und 3.:

Die Arbeiten an der Radroute Franken sind noch nicht abgeschlossen. So entsteht im nächsten Jahr noch eine Aufenthaltsfläche am Frankenteich in Höhe der Kreuzung Gentzkowstraße/Bahnhofstraße. In diesem Zusammenhang wird noch der noch nicht sanierte Abzweig von der Gentzkowstraße zum Bahnweg mit saniert. Auch werden noch zusätzliche Markierungs- und Beschilderungsarbeiten durchgeführt, um die Radroute besser kenntlich zu machen.

Anfrage:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Gehwegs Heinrich-Heine-Ring von Höhe Friedhofseinfahrt bis Kreisverkehr Knieper?

2. Wann wurde dieser Abschnitt das letzte Mal auf Gefahrenstellen untersucht und wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?

3. Welche Schritte sind geplant, um bis zur Sanierung die Benutzung des Gehwegs sicherer zu gestalten?

Begründung:

Der Gehweg ist uneben und stellt eine große Gefahrenquelle für Passanten und Radfahrer dar. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben.

 

Antwort:

Zu 1. und 2.

Der Gehweg am Heinrich-Heine-Ring auf der Höhe Friedhofseinfahrt befindet sich in einem äußerst desolaten Zustand. Er wird regelmäßig vierteljährlich auf Gefahrenstellen kontrolliert und repariert. Aufgrund der besonderen Auffälligkeit wurde die Frequenz der Kontrollen in den letzten Monaten bereits erhöht. Bei konkreten Hinweisen durch Bürger werden Ausbesserungen umgehend vorgenommen

Zu 3.

Im Heinrich-Heine-Ring wird der nördlich zwischen der Straße Am Heizwerk und der Hans-Fallada-Straße liegende befestigte Weg nicht mehr als Gehweg saniert. Geplant ist, fahrbahnbegleitend an Stelle dieses Weges im Jahr 2023 einen Radweg mit finanziellen Mitteln aus dem Sonderprogramm "Stadt und Land" für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur zu bauen. Bis dahin ist die Nutzung des Weges aus Sicherheitsgründen zu unterbinden. Aktuell ist geplant, diesen Gehweg für die Fußgänger zu sperren.

Fußgänger und auch Fahrradfahrer können den getrennten Geh- und Radweg auf südlicher Straßenseite nutzen. Der Radweg ist hier in beide Richtungen freigegeben.

Perspektivisch erfolgt ein Gehwegneubau neben dem neuen Radweg in Abhängigkeit auch eines neuen Grünstreifens.

Anfrage:

1. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, die Laterne vor der Badenstraße 45 (ehemals Acht Vorne) wieder für Werbezwecke für anliegende Unternehmen zur Verfügung zu stellen?

2. Wenn ja, welche Kosten würden entstehen?

 

Heike Corinth, CDU

 

Antwort:

zu 1 und 2.:

Eigentümerin der Laterne vor dem Gebäude Badenstraße 45 (ehemals „Acht Vorne“; ehemals „Bären-Apotheke“) ist die Hansestadt Stralsund. Im Hinblick auf die Wahrung des historischen Straßenbildes wird die schmiedeeiserne Laterne vor dem Grundstück Badenstraße 45 nicht wieder zu Werbezwecken zur Verfügung stehen. Die an der Laterne angebrachten Aufkleber werden vom zuständigen Amt entfernt. Zudem wird geprüft, den Pflegezustand der Laterne zu verbessern.

Anfrage:

1. Wie hat sich das digitale Parkticket im Vergleich zum konventionellen Parkticket entwickelt?

2. Gab es Leistungsstörungen bei den einzelnen Anbietern?

3. Wie häufig gab es Reklamationen von Parkenden bei der Hansestadt?

 

Michael Liebeskind

CDU/FDP-Fraktion

 

Antwort:

Zu 1.:

Das Handyparken läuft seit ca. 1 Jahr in der Hansestadt Stralsund. Der Einnahmeanteil zum Bargeld schwankt zwischen ca. 3,7 % bis ca. 7,7 % und liegt zurzeit bei durchschnittlich ca. 5,5 %. Für das erste „Betriebsjahr“ ist aus Sicht der Stadt der Anteil schon recht ordentlich. Im Gegensatz dazu spielt die Bezahlmöglichkeit mit der Karte, auch Jahre nach der Einführung, keine Rolle. Hier beträgt der Anteil nur 1 % zum Bargeldumsatz.

Zu 2. und 3.:

Reklamationen bzw. größere Leistungsstörungen sind der Stadt nicht bekannt. Das Handyparken hat sich insgesamt bewährt.  

 

 

Anfrage:

An den Straßen von Stralsund sind vermehrt verdreckte und begrünte Schilder vorzufinden. Unsere tourismusgeprägte Region verdient ein gepflegtes Erscheinungsbild.

1. Wie häufig werden die Straßenschilder in den einzelnen Stadtteilen gereinigt?
2. Gibt es die Möglichkeit, die Verunreinigung in der Mängelmelder-Anwendung anzuzeigen?
3. Wie häufig müssen Straßenschilder durch Grünschnitt befreit werden?

Begründung:

An den Straßen von Stralsund sind vermehrt verdreckte und begrünte Schilder vorzufinden. Unsere tourismusgeprägte Region verdient ein gepflegtes Erscheinungsbild.

 

Michael Liebeskind

CDU/FDP-Fraktion

 

Herr Ballhause beantwortet die Fragen wie folgt:

zu 1.: Im Abstand von je drei Monaten werden die Straßen aller Stadtteile durch die Straßenbegeher kontrolliert. In die Kontrollen ist der gesamte Verkehrsraum, in dem sich die Straßenschilder befinden, einbezogen. Einen generellen Reinigungsplan für die Straßenschilder gibt es jedoch nicht. Die Wegweisung für Fern- und Nahziele wird alle zwei Jahre kontrolliert und dabei auch gereinigt. Bei der Wegweisung für den Radverkehr erfolgt jährlich im Frühjahr eine Kontrolle.

zu 2.: Der Mängelmelder beinhaltet eine Rubrik Straßenschilder, in der entsprechende Anzeigen hinterlassen werden können. zu 3.: Hierzu gibt es keine statistischen Erhebungen. Die Begrünung der Straßenschilder stellt bisher kein größeres Problem dar. Sie ist wetterabhängig.

 

Anfrage:

1.    Wie werden die auftretenden Gehwegschäden beseitigt und hat dieses Auswirkungen auf den Baumbestand, wenn dort auch Wurzelwerk beseitigt werden muss?

2.    Wie werden die Bäume ausgewählt, die dann in dieses Gebiet gepflanzt werden?

3.    Besteht die Möglichkeit bei der Erstellung von Bebauungsplänen gezielt Baumarten auszuwählen die wesentlich tiefer wurzeln, um solche Gehwegschäden zu vermeiden?

Begründung:

Im Gebiet des Bebauungsplanes B.29 "Wohngebiet Ehemalige Zuckerfabrik im Stadtteil Frankenvorstadt" ist zu beobachten, dass die Wurzeln der dort gepflanzten Bäume im Bereich des Gehweges an der Straße alte Hafenbahn immer öfter die Gehwege aufbrechen und das Pflaster deutlich nach oben drücken. Dadurch entstehen Gefahrenstellen, die für Fußgänger zum Straucheln und auch zu Stürzen führen können. Solche Gefahrenstellen können ggf. durch vorausschauende Planung in Zukunft bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder bei Baumpflanzungen vermieden werden.

 

Daniel Ruddies

CDU/FDP-Fraktion

 

Frau Waschki antwortet wie folgt:

zu 1.: Sämtliche Bauarbeiten im Wurzelbereich eines Baumes haben negative Auswirkungen auf seine Vitalität und/oder Standfestigkeit, baumschädigende Maßnahmen sind grundsätzlich verboten. Zulässig sind wurzelschonende Maßnahmen, wie z. B. der Ersatz des Pflasters durch gebundene Decken. In Abstimmung mit der Abteilung Forsten werden Wurzeln im Gehwegbereich grundsätzlich so entfernt, dass Verletzungsrisiken für Personen im öffentlichen Raum ausgeschlossen werden können. So wird Pflaster, das durch Wurzeln angehoben ist, durch Mitarbeiter der Seite 21 von 46 Abt. Straßenunterhaltung entfernt und mit Kaltmischgut oder Brechsand aufgefüllt. Je nach Bauart und Beschaffenheit der Wege wird in manchen Fällen das angehobene Pflaster auch über der Wurzel neu verlegt. Für die Beantwortung der Fragen 2 und 3 verweist Frau Waschki auf Zuarbeiten des Amtes 60.

zu 2.: Die Auswahl der Bäume erfolgt aufbauend auf den Erfahrungen der städtischen Baumpflege, die sowohl die stadtklimatische Extremsituation (Aufheizung, hohe Versiegelung, Luftverschmutzung), aber auch den klimatischen Wandel (stärkere Aufheizung, Starkregenereignisse, Zunahme sommerlicher Hitzeperioden) berücksichtigen muss. Eine standortangepasste Festlegung erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung der Erschließungsanlagen, wobei flach wurzelnde Bäume nicht zum Einsatz kommen.

zu 3.: Grundsätzlich können in Bebauungsplänen Vorschläge für Baumarten gemacht werden. Das macht aber nur bei privaten Vorhabenträgern/Bauherren Sinn, da es die Stadt selbst in der Hand hat, was gepflanzt wird und sich dies nicht extra planungsrechtlich selbst vorschreiben muss. Bäume sind unter den im Punkt 2. beschriebenen Extrembedingungen in der Lage, ihr physiologisch vorgegebenes Wurzelspektrum anzupassen. Dabei werden Versorgungsdefizite abgebaut und Ebenen mit guter Wasser- und Nährstoffversorgung erreicht. In der Regel befinden sich diese Versorgungsbereiche im städtischen Kontext nur oberflächennah und werden über das weit verzweigte Feinwurzelsystem erschlossen. Die statisch wirksamen starken Wurzeln erreichen vornehmlich die tieferen Horizonte, die aufgrund der schlechten städtischen Baugründe für die Nährstoffversorgung eine untergeordnete Rolle spielen. Gehwegschäden ließen sich demnach hauptsächlich durch eine bessere Ausgangslage hinsichtlich Bodenbeschaffenheit, Wasserverfügbarkeit und Nährstoffangebot am Baumstandort verbessern.

Anfrage:

1.    Wie viele Parkausweise für die Bereiche der Parkzonen 1 und 2 gibt es und wie viele Sonderparkausweise sind von der Hansestadt Stralsund aktuell ausgegeben?

2.    Welches Antragsverfahren und welche Überprüfung im Antragsverfahren liegen der Erteilung zu Grunde?

3.    Welche Überwachungsmaßnahmen trifft die Hansestadt Stralsund, um eine missbräuchliche Verwendung der Sonderparkerlaubnisse zu verhindern?

Begründung:

In der Altstadt verknappt sich durch Bebauung und verschiedene Maßnahmen das Parkplatzangebot für Anwohner und Gäste der Stadt immer weiter. In letzter Zeit ist festzustellen, dass eine immer höhere Anzahl von Fahrzeugen mit oranger Sonderparkkarte im Verkehrsraum parkt und dieses völlig losgelöst vom beantragten Verwendungszweck. Ladezonen im eingeschränkten Halteverbot werden oft den ganzen Tag blockiert ohne einen räumlichen Zusammenhang zur Genehmigung. Es ist auch festzustellen, dass vermehrt Sonderausweise ausgestellt wurden, die keinen Zusammenhang mit den im Antragsverfahren benannten Sozialen Diensten/der Anlagen der HandwO haben. Nach Aussagen der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes sind diese nicht befugt diese zweckgemäße Nutzung der Parkausweise zu kontrollieren. Dadurch gibt es vermehrt auch Friktionen mit Bürgern vor Ort, und eine Akzeptanz für diese Parksonderausweise, die vor allem von Pflegediensten und Handwerker-Notdiensten benötigt werden, sinkt.

 

Daniel Ruddies

CDU/FDP-Fraktion

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt: zu

1.: Insgesamt werden vier verschiedene Parkgenehmigungen mit oranger Parkkarte ausgegeben: die allgemeine Parkkarte, die Handwerkerparkkarte, die Parkkarte für soziale Dienste und die orangene Behindertenparkkarte. Mit Ausnahme der Behindertenparkkarte werden die Parkgenehmigungen auf ein Jahr befristet, sie müssen somit regelmäßig neu beantragt werden. Die orangenen Parkkarten berechtigen zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, auf den Bewohnerparkplätzen und zum kostenfreien Parken auf gebührenpflichtigen Stellplätzen. Bei den Parkkarten für soziale Dienste und bei der allgemeinen Parkkarte ist die Parkdauer auf maximal 2 h begrenzt, bei der allgemeinen Parkkarte ist zudem der Geltungsbereich räumlich eng begrenzt, z. B. auf einzelne vorgegebene Straßen. Im Jahr 2019 wurden die orangenen Parkkarten in folgender Anzahl ausgeteilt: 

Allgemeine Parkgenehmigung = 122

Handwerkerparkkarte = 527

Soziale Dienste = 95

Behindertenparkkarte = 20

Dem gegenüber stehen im Jahr 2019 insgesamt 1.787 Bewohnerparkkarten für die Parkzonen 1 und 2.

zu 2.: Die Ausnahmegenehmigungen für Handwerker und den sozialen Diensten werden gemäß einer landeseinheitlichen Regelung erteilt. Das Antragsformular ist auf der Homepage der Hansestadt Stralsund abrufbar. Zum Erlangen der Handwerkerparkkarte sind die Vorlage der Fahrzeug-Zulassungen sowie der Nachweis des Handwerks mit Vorlage eines Handwerkskammerausweises oder der Gewerbeanmeldung erforderlich. Ebenfalls Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug handwerksmäßig entweder als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von umfangreichen oder besonders schwerem Werkzeug und Material betrieben wird. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens prüft die Untere Verkehrsbehörde, ob die Art des Handwerksbetriebs derart schwere oder umfangreiche Transporte erwarten lässt und ob das hierfür beantragte Fahrzeug für den Transport geeignet erscheint. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 134 Anträge auf Erteilung einer orangenen Parkkarte abgelehnt.

zu 3.: Die Verkehrsüberwachung kann vor Ort lediglich prüfen, ob die Auflagen des Ausweises eingehalten worden sind bzw. ob das Fahrzeug in einem Bereich steht, welcher von der Ausnahmegenehmigung erfasst ist. Beispielhaft wäre das Parken im Bereich eines absoluten Haltverbotes auch unter Auslage des Ausweises unzulässig, da dieser Bereich nicht von der Ausnahme erfasst ist. Auch die fehlende Auslage einer Parkscheibe kann als Verstoß gegen die Auflagen der Ausnahmegenehmigung tatsächlich geahndet werden. Eine weitergehende missbräuchliche Verwendung (Parken ohne Sachgrund der Ausnahme) kann durch die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung nur sehr schwer bzw. nicht festgestellt werden, da in der Regel vor Ort nicht geprüft werden kann, ob im unmittelbaren Nahbereich tatsächlich Arbeiten durchgeführt werden, welche die Auslage des Ausweises rechtfertigen.

Anfrage:

1.    Wann wird die Alte Richtenberger Straße sowie die Alte Rostocker Straße inklusive Gehwege saniert?

2.    Wie häufig werden die Straßen durch das Ordnungsamt aufgesucht und wie häufig sind dort Parkverstöße geahndet worden?

Begründung:

Die Alte Richtenberger Straße fortlaufend in die Alte Rostocker Straße wird durch die Sanierung des Tribseer Damms deutlich in Mitleidenschaft gezogen. Die Straßen weisen große Unebenheiten auf, die Bordsteine sind durch Wildparken kaputt gefahren und die Grünstreifen neben den Gehwegen erweisen sich als trostlose Erdflächen. 

 

Michael Liebeskind

CDU/FDP-Fraktion

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

zu 1.: Die Sanierung der Alten Rostocker Straße und der Alten Richtenberger Straße zwischen Carl-Heydemann-Ring und Tribseer Damm soll im Anschluss nach der Fertigstellung der im nächsten Jahr beginnenden Bauarbeiten zum grundhaften Ausbau der Kreuzung Tribseer Damm/Carl-Heydemann-Ring erfolgen. Der Ausbau soll grundhaft, also einschließlich der Gehwege und der Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgen. Aus der Terminkette für die Baumaßnahmen am Tribseer Damm ergibt sich ein Baubeginn für den Straßenzug Alte Rostocker Straße – Alte Richtenberger Straße im Frühjahr 2023. zu 2.: Kontrollen im Bereich der Alten Rostocker Straße sowie Alten Richtenberger Straße werden mehrmals wöchentlich durchgeführt. Es ist hierbei nicht möglich, genaue Zeitangaben zu machen, da keine Statistiken darüber geführt werden, wann sich die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung in welchen Straßen konkret aufgehalten haben. Ableitungen können nur über die erteilten Verwarnungen vorgenommen werden.

Da in der Anfrage keine konkrete Zeitspanne bezüglich der Ahndung von Verstößen festgelegt wurde, wurden die bisherigen Verstöße im Jahr 2020 ausgewertet. Insgesamt wurden in diesem Jahr in der Alten Rostocker Straße 18 Verwarnungen und in der Alten Richtenberger Straße zehn Verwarnungen aufgenommen. Eine Ahndung von mutmaßlichen Falschparkern auf dem „Grünstreifen“ in der Alten Richtenberger Straße zwischen der Alten Rostocker Straße sowie Knöchelsöhren ist indes nicht möglich. Die Bordsteine verfügen hier nur über sehr geringe Höhe, eine Begrünung des Seitenstreifens ist nicht erkennbar. Insoweit ist hier – auch unter Berücksichtigung der Einschätzung eines durchschnittlichen Verkehrsteilnehmers – ein befestigter Seitenstreifen anzunehmen, auf welchem nach der Regelung des § 12 Abs. 4 Satz 1 StraßenverkehrsOrdnung (StVO) geparkt werden darf.

Anfrage:

1. Liegen der Verwaltung schon Ergebnisse der Prüfung für zusätzliche begrenzte Parkplätze an der Astrid-Lindgren-Schule vor?

2. Wenn nicht, wann ist damit zu rechnen?

 

Heike Corinth

CDU/FDP-Fraktion

 

Frau Dr. Gelinek beantwortet die Anfrage wie folgt:

Bereits im Frühjahr dieses Jahres beauftragte die Bürgerschaft die Verwaltung mit der Prüfung der o.g. Problematik und die Sachgebiete Schule, Sport und ZGM sowie Straßen und Stadtgrün haben sich unmittelbar anschließend der Problematik angenommen.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich auf dem Schulgelände selbst kaum Alternativen für zusätzliche Parkplätze bieten. Die Schaffung von zusätzlichen, zeitlich begrenzten Parkplätzen im öffentlichen Parkraum erwies sich als unpraktikabel, da diese Parkplätze zu weit von der Schule entfernt gewesen wären. Schließlich ergab eine Nachfrage bei der Schulleitung, dass zum damaligen Zeitpunkt ein tatsächlicher Bedarf seitens der Schule nicht bestätigt wurde, vielmehr waren ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden, um die Schulkinder zu bringen oder abzuholen. Daraufhin wurde vereinbart, dass mit Beginn des neuen Schuljahres eine erneute Beurteilung der Situation vorgenommen wird.

Diese Evaluation ist nun erfolgt. Im Ergebnis sehen heute sowohl die Schulleitung als auch die Schulverwaltung einen gestiegenen Bedarf für zusätzliche Haltepunkte an der LindgrenSchule, um die Schülerinnen und Schüler sicher bringen oder abholen zu können. Zur Lösung der Situation wurden verschiedene Möglichkeiten geprüft, die derzeit konstruktiv gemeinsam mit dem Bauhof und der Lindgren-Schule abgestimmt und kurzfristig umgesetzt werden können. Derzeit wird die Variante favorisiert, in welcher der Gehweg vor der Schule verbreitert wird und somit die Möglichkeit einer temporären Wende- und Haltemöglichkeit schafft.

Frau Corinth ist erfreut über die Absichten und empfiehlt, neben der Schulleitung auch mit dem Elternrat und dem Förderverein der Schule in Kontakt zu treten.

Anfrage:

1.    Ist eine Veränderung der Taktung für die Ampelanlage „Tribseer Damm/ Carl- Heydemann-Ring“ möglich?

2.    Gibt es Bestrebungen der Verwaltung dies kurzfristig zu ändern?

Begründung:

Seit der Sperrung des Tribseer Damms (2. Bauabschnitt) gibt es täglich ein sehr hohes Verkehrsaufkommen an dieser Kreuzung. Die Linksabbieger Spuren von beiden Seiten (einmal aus Richtung Rostocker Chaussee und zum anderen aus dem Carl-Heydemann-Ring) können auf Grund der kurzen grünen Phasen nicht immer beräumt werden. Die Ampel ist so geschaltet, dass es eine längere grüne Phase für die Geradeausspuren gibt und dann während der grünen Phase auch die Abbiegespuren bedient werden, die dann aber nur noch eine sehr verkürzte grüne Phase haben. Dabei kommt es im Carl-Heydemann-Ring sehr oft dazu, dass Autos, die links abbiegen wollen, auf der Spur der geradeaus fahrenden Autos stehen und der Verkehr nicht rollen kann und so ein Rückstau bis oftmals Kreuzung Alte Richtenberger Straße entsteht.  Auf dem Tribseer Damm staut sich der Verkehr oftmals bis zur Kreuzung Richtenberger Chaussee/ Rostocker Chaussee, so dass auch diese Kreuzung blockiert ist.

 

Volker Borbe

CDU/FDP-Fraktion

 

Herr Bogusch beantwortet die Fragen im Zusammenhang wie folgt:

Die Ampelanlage an der Kreuzung Tribseer Damm / Carl-Heydemann-Ring ist die älteste Anlage im Stadtgebiet (September 1989). Die dort zum Einsatz kommende Steuerungstechnik ist technisch so stark veraltet, dass die Wartungsfirmen eine Änderung des Signalprogramms nicht mehr durchführen können.

Für eine Änderung des Signalprogramms wäre daher eine komplette Erneuerung der Steuerungstechnik einschließlich der kompletten Verkabelung der Signalgeber erforderlich. In Anbetracht der für das Jahr 2021 geplanten kompletten Erneuerung der Kreuzung einschließlich der Lichtsignalanlage hat daher die Stadtverwaltung davon Abstand genommen, zwischenzeitlich die Anlage übergangsweise zu ertüchtigen.

Anfrage 

1. Wie hat sich die Nutzung der Kartenzahlung an Parkscheinautomaten entwickelt?

2. Wie hoch ist die Störungsanfälligkeit dieser Parkscheinautomaten und wann werden die anderen Parkscheinautomaten auf Kartenzahlung umgerüstet?

3. Plant die Hansestadt Stralsund das Bezahlangebot durch andere Bezahlmöglichkeiten zu erweitern?
 

Begründung:

Unsere Hansestadt bietet attraktive Parkmöglichkeiten für Einkauf und andere Erledigungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie ihren Gästen.
Im Vergleich zu anderen Städten bietet unsere Stadt zur Bezahlung von Parkscheinen lediglich Bargeld oder an einem Parkscheinautomaten die Kartenzahlung an.

Michael Liebeskind

CDU/FDP-Fraktion

 

Herr Bogusch beantwortet die Fragen im Zusammenhang wie folgt:

Die Hansestadt Stralsund betreibt seit April 2019 am Neuen Markt einen Parkscheinautomaten mit Kartenlesegerät. Dieser Parkscheinautomat ist der umsatzstärkste Automat auf dem Neuen Markt und in der Altstadt überhaupt. Mittels Kartenzahlung wurde an diesem Parkscheinautomaten im Jahr 2019 ca. 4.900,-€ vereinnahmt. In Relation zu den Bareinnahmen am gleichen Parkscheinautomaten stellt die Kartenzahlung einen Umsatzanteil von 3,49 % dar. Oder anders herum betrachtet: ca. 96,5 % des Umsatzes wurden bar eingenommen.

Die Störanfälligkeit der Parkscheinautomaten im Allgemeinen und im Besonderen des hier in Rede stehenden Parkscheinautomaten mit Karten-Lesegerät ist als äußerst gering einzuschätzen. Übliche Störungsquellen am Parkscheinautomaten sind z. B. Papierstau, Druckerprobleme, Vandalismus.

Die Mehrkosten für die Anschaffung eines Kartenlesegerätes für Parkscheinautomaten betragen rund 1.500 €. Die Betreibungskosten von April bis Dezember 2019 betrugen rund 560 €. In Anbetracht der Kosten für die Anschaffung und den Betrieb der Kartenlesegeräte und den vergleichsweise geringen Umsätzen ist eine Ausweitung der Kartenzahlung an Parkscheinautomaten derzeit nicht vorgesehen. Zur Verbesserung des bargeldlosen Bezahlens soll daher stattdessen das Handyparken eingeführt werden. Die Umsetzung soll Anfang der 2. Jahreshälfte 2020 erfolgen.

Anfrage:

Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Sanierung der Hainholzstraße und welche nächsten Schritte sind geplant?

Wie will die Verwaltung bei einer Umstellung der Hainholzstraße in eine Fahrradstraße den Vorrang der Fahrradfahrer gewährleisten?

Ist eine Anbindung an die Sundpromenade vorgesehen, wenn ja, wie erfolgt die Realisierung?

Begründung:

Die Straße wird von vielen Fahrradfahrern genutzt und eine Fahrradstraße soll mehr Sicherheit garantieren. Ob dies allein durch die Ausweisung als Fahrradstraße gewährleistet ist, ist jedoch fraglich.

 

Ralf Klingschat

CDU/FDP-Fraktion

 

Es antwortet Herr Bogusch:

 

zu 1.)

Der 1. BA für den Ausbau der Hainholzstraße ab Straße Vogelwiese in Richtung Knieperdamm, in etwa bis Hainholzstraße Nr. 22, ist beauftragt. Die Bauausführung erfolgt im Zeitraum vom 30.03.2020 bis 30.11.2020.

Der 2. BA soll im November 2020 ausgeschrieben und 2021 im I. Quartal vergeben werden. Baubeginn für den 2. BA ist folgend für März/April 2021 geplant.

Für die Gesamtbaumaßnahme „Sanierung Hainholzstraße“ bis zum Knieperdamm sind 4 Bauabschnitten geplant:

- 2020             1. BA Vogelwiese bis Haus Nr. 22

- 2021             2. BA Haus Nr. 22 bis Haus-Nr. 17 (östl. Einmündung Ackerbürgerweg)

- 2022             3. BA Haus-Nr. 17 (östl. Einmündung Ackerbürgerweg) bis Haus Nr. 7 (westl.     
                               St.-Jürgen-Friedhof)

- 2023             4. BA Haus Nr. 7 (westl. St.-Jürgen-Friedhof) bis Knieperdamm.

zu 2.)

Fahrradstraßen begünstigen eine Bündelung des Radverkehrs in Erschließungsstraßen. In Fahrradstraßen dürfen Radfahrer nebeneinander fahren. Der Radverkehr darf durch den Kfz-Verkehr nicht gefährdet noch behindert werden. Als Höchstgeschwindigkeit gilt 30 km/h.

Ziel ist, die Hainholzstraße nach Ausbau zwischen Lindenstraße und Vogelwiese als Fahrradstraße auszuweisen. Der Straßenentwurf berücksichtigt bereits die Anforderungen. Das nebeneinanderfahren ist möglich. Als Anliegerstraße bleibt die Höchstgeschwindigkeit für den Kfz-Verkehr von 30 km/h bestehen. Der Ackerbürgerweg ist als ausgewiesener Verkehrsberuhigter Bereich bereits untergeordnete Straße, d. h., der Radfahrverkehr auf der Hainholzstraße hat Vorrang. Da es lt. Teilkonzept Mobilität geplant ist, perspektivisch auch die einmündende Kedingshäger Straße als Fahrradstraße zu ertüchtigen, bleibt hier die vorhandene „Gleichberechtigung“ beider Straßen bestehen.

zu 3.)

Die Hainholzstraße ist Bestandteil einer Radroute, lt. Teilkonzept Mobilität der sog. „Ost-West-Achse“ zwischen Knieper West und der Altstadt. Ziel ist die Führung vorrangig im Straßennebennetz Th.-Kantzow-Str. – Wegeverbindung Hellmuth-Heyden-Weg / Hainholzteich - Hainholzstraße – Knieperdamm.

In diesem Verlauf ist die Führung zur Sundpromenade über z. B. die G.-Hauptmann-Straße möglich. Damit wäre der Anschluss an die Route 5, die sog. „Süd-Nord-Achse“ zwischen Greifswalder Chaussee und Sundpromenade gegeben. Die G.-Hauptmann-Str. wäre entsprechend auszubauen.

Im Verlauf der Radrouten wird geprüft, inwieweit die Einrichtung von Fahrradstraßen möglich ist. Radroute ist nicht gleichzusetzen mit „Fahrradstraße“.

Im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der Radroute Franken als Fördermaßnahme der kommunalen Klimaschutzrichtlinie wird noch eine stadtspezifische Lösung zur künftigen Ausweisung der Radrouten erarbeitet und auch vorgestellt.

Für das Jahr 2021 ist zudem geplant, das Teilkonzept Mobilität fortzuschreiben, einschließlich Radrouten.

Anfrage:

Gibt es seitens der Verwaltung Bestrebungen im Hinblick auf den Verkehr vor dem Wertstoffhof Veränderungsmaßnahmen einzuleiten?

Wenn ja, welche und bis wann ist dann mit einer Realisierung zu rechnen?

Begründung:

Der Verkehr vor dem Wertstoffhof staut sich und stellt eine Gefahrenquelle dar.

 

Volker Borbe

CDU/FDP-Fraktion

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

Es gibt keine Bestrebungen, Veränderungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum einzuleiten. Der Verkehr staut sich an der Grundstückszufahrt in der Koppenstraße nur, wenn anschließend der Verkehrsfluss auf dem Wertstoffgelände blockiert ist, was nur temporär auftritt. Veränderungsmaßnahmen für diesen eintretenden Fall müssten auf dem Gelände selbst getroffen werden, um einen besseren Betriebsablauf zu gewährleisten. Die Verwaltung wird hierzu ein Gespräch mit der Firma Nehlsen führen.

Anfrage:

1.    Gibt es Bestrebungen, die Außenbeleuchtung in der Heilgeiststraße zu verändern?

2.    Gibt es mittlerweile Möglichkeiten, den Begegnungsverkehr zu verbessern?

Begründung:

Anwohner haben sich mehrfach über die schlechte Beleuchtung beschwert und der Begegnungsverkehr wird trotz Schaffung weiterer Ausweichmöglichkeiten massiv durch dort parkende Autos behindert, so dass die PKWs ggf. über den Bordstein ausweichen müssen.

 

Ann Christin von Allwörden

CDU/FDP-Fraktion

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

zu 1.: Es gibt Bestrebungen. Dazu wird zunächst eine der Leuchten in der Heilgeiststraße lichttechnisch aufgerüstet. Hierfür wird jetzt ein Austauschmodul in die vorhandene Leuchte eingebaut, die damit in etwa den doppelten Lichtstrom liefern wird. Bei entsprechender Eignung, wäre dann die Umrüstung von insgesamt 29 Lichtpunkten zwischen Knieperwall und Wasserstraße vorzubereiten. Dazu bedürfte es nach derzeitiger Kostenschätzung der Mittelbereitstellung von 13 TEUR ab dem Haushaltsjahr 2021.

zu 2.: Die einzige Möglichkeit, den Begegnungsverkehr zu verbessern, besteht in dem Wegfall der Bewohner-Parkplätze (12 Pkw-Stellplätze) und der beiden Ladezonen (14 Pkw-Stellplätze) am Straßenrand. Ein Wegfall der auf Bitten der anliegenden Gewerbebetriebe eingerichteten Ladezonen würde die Anlieferung deutlich erschweren. Auch der Verlust der Bewohnerparkplätze, für die kein Ersatz angeboten werden kann, wird seitens der Stadtverwaltung als problematisch eingeschätzt. In Abwägung zwischen den temporär auftretenden Verkehrsbehinderungen und dem Stellplatzverlust wird die bestehende Regelung nach wie vor als angemessen beurteilt und daher sind Änderungen nicht vorgesehen.

Anfrage:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Sanierung der Hainholzstraße und welche nächsten Schritte sind geplant?   

2. Wie will die Verwaltung bei einer Umstellung der Hainholzstraße in eine Fahrradstraße den Vorrang der Fahrradfahrer gewährleisten?     

3. Ist eine Anbindung an die Sundpromenade vorgesehen, wenn ja, wie erfolgt die Realisierung?
     

Begründung:

Die Straße wird von vielen Fahrradfahrern genutzt und eine Fahrradstraße soll mehr Sicherheit garantieren. Ob dies allein durch die Ausweisung als Fahrradstraße gewährleistet ist, ist jedoch fraglich.

Einreicher: Ralf Klingschat, CDU/FDP-Fraktion

Anfrage:

1.    Wie viele Unternehmen haben einen Antrag auf Stundung, Erlass oder Reduzierung der Miete oder Pachtzahlung bei der Hansestadt Stralsund gestellt?
(Bitte nach diesen Kriterien aufteilen)
 

2.    Wie vielen Unternehmen konnte geholfen werden? (Bitte Aufteilung nach den oben genannten Kriterien)
 

3.    Mit wie vielen Unternehmen befindet man sich noch im Gespräch?

Begründung:

Durch die Ausnahmesituation verursacht durch die Corona-Pandemie braucht die regionale Wirtschaft jede Unterstützung.

 

Maximilian Schwarz

CDU/FDP-Fraktion

Anfrage:

1.    Liegt der Verwaltung bereits das Gutachten zu den Strukturen der Wirtschaftsförderung in Vorpommern vor?

2.    Wenn nein, wann wird das Gutachten vorliegen?

3.    Wann ist mit der Beteiligung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben zu rechnen?

Begründung:

Der Ausschuss soll sich entsprechend dem Beschluss der Bürgerschaft vom 05. März 2020 eingehend mit der Thematik befassen.

 

Dr. Ronald Zabel

CDU/FDP-Fraktion

 

Herr Fürst antwortet wie folgt:

zu 1.: Der abschließende Bericht zu dem Gutachten „Wirtschaftsförderung in Vorpommern“ liegt bislang nicht vor.

zu 2.: Der beauftragte Gutachter geht von einer Fertigstellung Ende Juni 2020 aus.

zu 3.: Als Antwort zitiert Herr Fürst den Gutachter: „Die Präsentationen in den kommunalen Gremien könnten dann ab Anfang Juli stattfinden.“ (Zitat Ende)

Herr Dr. Zabel geht auf die Austrittsoption und mögliche Vereinbarungen ein.

Herr Fürst teilt mit, dass die Kündigungsfrist auf Antrag der Hansestadt Stralsund in der Gesellschafterversammlung auf 30.09.2020 verlängert wurde

Anfrage:

Wann ist mit der Umsetzung der Maßnahmen 

1) Wiederbelebung des Rosengartens 

2) Beleuchtung der Stele im Johanniskloster zu rechnen?

Begründung:

Die Umsetzung beider Maßnahmen ist von öffentlichem Interesse.

Ann Christin von Allwörden, CDU

Antwort:

Zu 1.

Bereits auf der Bürgerschaftssitzung am 03.12.2020 wurde unter TOP Ö 9.6 "Rosengarten am Johanniskloster wiederbeleben" Stellung genommen:

Ziel der Hansestadt Stralsund ist es, den Rosengarten des Johannisklosters zu sanieren und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten wird ein öffentlicher Weg errichtet, der die Schillstraße mit dem Fährwall verbinden wird.

Sinnvoll ist es, diese Maßnahmen nach der Sanierung des Johannisklosters vorzunehmen, da erhebliche bauliche Maßnahmen mit der Sanierung des Altbestandes und eines Neubaus an der Stelle der ehemaligen Taubstummenanstalt einhergehen werden.

Aufgrund der großen finanziellen Belastung durch die beiden Klostervorhaben hat die Sanierung des Katharinenklosters Priorität erhalten. Das heißt, dass die Maßnahmen am und um das Johanniskloster erst nach Fertigstellung des Katharinenklosters umgesetzt werden können.

Zu 2.

Die Arbeiten zur Beleuchtung der Stele im Johanniskloster werden in der 45. KW abgeschlossen. Entsprechende Aufträge und Bestellungen sind erteilt und bestätigt worden.

Anfrage:

  •     Wann werden die Schäden beseitigt, die im Rahmen der Baumaßnahmen entstanden sind?
  •     Wird die Fläche gepflegt, wenn ja, wie oft?
  •     Ist es möglich, auf der Fläche weitere Bepflanzungen vorzunehmen?
     

Begründung:

Die Baufahrzeuge und Container, die für die Baumaßnahmen auf den Weißen Brücken gebraucht wurden, haben Flurschäden hinterlassen. Gehwegplatten sind zum Teil beschädigt, eine Absperrstange fehlt.

Einreicherin: Ann Christin von Allwörden, CDU/FDP-Fraktion